Das Landlibell von 1511 – die Grundlage der Tiroler Wehrverfassung
Das Landlibell von 1511 – die Grundlage der Tiroler Wehrverfassung
Ein zentraler Meilenstein war das sogenannte „Landlibell“[1], das Kaiser Maximilian I. im Jahr 1511 für die Grafschaft Tirol erließ. Es regelte, dass Tirol im Falle einer Bedrohung ein eigenes Landesaufgebot aufzustellen hatte – mit Waffen, Pferden und Proviant. Dafür wurde bestimmt:
- Dieses Aufgebot musste nur innerhalb Tirols eingesetzt werden.
- Kein Krieg, der das Land betraf, durfte ohne Zustimmung der Tiroler Landstände begonnen werden.
Damit erhielten die Tiroler eine besondere Autonomie in Verteidigungsfragen, sowohl militärisch als auch politisch. Das Landlibell wurde zur Grundlage einer jahrhundertelang bestehenden Wehrverfassung, in der lokale Schützenkompanien organisiert waren – mit dem Recht zum Waffenbesitz.
[1] Huter, Franz: 450 Jahre Tiroler Wehrverfassung. Das Landlibell von 1511. Ein Wahrzeichen und Mahnmal der Wehrfähigkeit und Wehrfreiheit, in: Tiroler Heimat, Bd. 25, 1961, S. 137–142.