Maßnahmen gegen Schlangenbisse
Maßnahmen gegen Schlangenbisse
Während sich Lorenz Böhler erst vehement durchsetzen und seine Erfolge zum Wohle der Soldaten und damit des Staates mühevoll beweisen musste, erkannte man im Rahmen der Errichtung von Stellungen, Wegen und Unterkünften im noch unwegsamen Gelände des Karstgebietes an der Isonzofront oder an der Tiroler Front die Gefahr der Schlangenbisse rechtzeitig und gab strikte Anweisungen für das Vorgehen nach Bissen von Horn- oder Kreuzottern: Als oberster Grundsatz der Behandlung galt es, die Aufnahme des Giftes in den Blutkreislauf durch Abbinden der verletzten Gliedmaße oberhalb der Wunde mit Wäschestücken, Hosenträgern, Leibriemen oder Stricken zu verhindern. Danach sollte die Bisswunde mit einem Messer ausgeschnitten werden, um die Blutung zu forcieren und damit das Gift aus der Wunde zu schwemmen. Jegliches Aussaugen der Wunde wurde strengstens untersagt, um das Gift nicht durch den Speichel in den Verdauungstrakt aufzunehmen. Mittels glühender Kohlen, dem glühenden Ende einer Zigarre, glühender Kohlenstücke, dem Abbrennen von aufgeschüttetem Schießpulver oder Chemikalien sollte die Haut rund um die Wunde verbrannt bzw. verätzt werden, um auch damit ein Eindringen des Giftes in den Organismus zu verhindern. Letztere Maßnahme war vor allem dann anzuwenden, wenn ein Abbinden der Wunde wie am Kopf oder am Rücken unmöglich war. Bestimmte chemische Substanzen wie Chlor, Goldchlorid, übermangansaures Kalium und einprozentige Chromsäure konnten das Schlangengift vernichten, ohne die Haut zu zerstören. Daher wurden in besonders schlangenverseuchten Gegenden sogenannte Schlangenbissbestecke an die Soldaten verteilt.
Nach dem Abbinden des verletzten Gliedes verabreichte man dem Betroffenen eine Injektion mit Chlorkalklösung in die Bisswunde und ihre Umgebung, um einer Infektion vorzubeugen.[1]
[1] Vgl. ÖStA, KA, NFA 5. Armee HGK Boroevic 1915/1917, K 1499, 8.5.1915.
Ankunft eines Verwundetentransportes
Foto: Kaiserjägerarchiv Innsbruck