Die Adjustierung der Standschützen
Die Adjustierung der Standschützen
Die Standschützen waren im Gegensatz zu Volkssturmmännern in anderen Gauen relativ einheitlich mit Heeres- und Polizeiuniformen ausgestattet. Die Feldblusen wurden ohne Schulterklappen getragen. Auch wurden oft die Wehrmachts-Doppellitzen statt der Kragenspiegel des Volkssturms getragen.
Wenn Kragenspiegel getragen wurden, dann befand sich am rechten Spiegel die römische Bataillonsnummer und nach einem Schrägstrich die Kompanienummer in arabischer Zahl. Die Stahlhelme wiesen meist das Hoheitsabzeichen der Polizei als Abziehbild auf der rechten Seite auf. Die linke Seite der Bergmützen zierte oft das Edelweißabzeichen der Gebirgstruppen des Heeres. Wesentlich war, dass alle Standschützen am linken Oberarm der Feldbluse ein rautenförmiges Stoffabzeichen trugen.
Dieses Abzeichen bestand aus dunkelgrünem Tuch und hatte eine Höhe von ca. 11,7 cm und 7,6 cm Breite. Um den Rand lief ein gelber Streifen. In der oberen Hälfte war ein roter Tiroler Adler mit leicht gespreizten und nach unten gerichteten Flügeln. Um den nach dem rechten Flügel gewendeten Kopf war ein grüner, oben offener Laubkranz aus zwei Zweigen. Schnabel, Auge, Klauen und ein waagerechter Streifen im oberen Teil des Flügels waren gelb. In den Fängen hielt er eine weiße Scheibe mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Hakenkreuz. Unter dem Adler befand sich die dreizeilige hellgrüne Aufschrift: Standschützen | Bataillon | Ortsname.[1]
[1] Schlicht, Adolf: Die deutsche Wehrmacht: Uniformierung und Ausrüstung 1933–1945, Bd. 1: Das Heer, Stuttgart 1992, S. 567 ff.
Auswahl von Ärmelabzeichen
Foto: Privatbesitz, Eigentümer sind dem Verfasser bekannt
Die Standschützen waren im Gegensatz zu Volkssturmmännern in anderen Gauen relativ einheitlich mit Heeres- und Polizeiuniformen ausgestattet. Die Feldblusen wurden ohne Schulterklappen getragen. Auch wurden oft die Wehrmachts-Doppellitzen statt der Kragenspiegel des Volkssturms getragen.
Wenn Kragenspiegel getragen wurden, dann befand sich am rechten Spiegel die römische Bataillonsnummer und nach einem Schrägstrich die Kompanienummer in arabischer Zahl. Die Stahlhelme wiesen meist das Hoheitsabzeichen der Polizei als Abziehbild auf der rechten Seite auf. Die linke Seite der Bergmützen zierte oft das Edelweißabzeichen der Gebirgstruppen des Heeres. Wesentlich war, dass alle Standschützen am linken Oberarm der Feldbluse ein rautenförmiges Stoffabzeichen trugen.
Dieses Abzeichen bestand aus dunkelgrünem Tuch und hatte eine Höhe von ca. 11,7 cm und 7,6 cm Breite. Um den Rand lief ein gelber Streifen. In der oberen Hälfte war ein roter Tiroler Adler mit leicht gespreizten und nach unten gerichteten Flügeln. Um den nach dem rechten Flügel gewendeten Kopf war ein grüner, oben offener Laubkranz aus zwei Zweigen. Schnabel, Auge, Klauen und ein waagerechter Streifen im oberen Teil des Flügels waren gelb. In den Fängen hielt er eine weiße Scheibe mit einem schwarzen, auf der Spitze stehenden Hakenkreuz. Unter dem Adler befand sich die dreizeilige hellgrüne Aufschrift: Standschützen | Bataillon | Ortsname.[1]
In sehr seltenen Fällen wurde statt des Stoffabzeichens auch eine gleich gestaltete Raute aus Buntmetall getragen.
Die Standschützen-Bataillone wurden nach den Kreisstädten der NSDAP-Kreise benannt. Im Gau Tirol-Vorarlberg waren dies: Kufstein (I), Kitzbühel (I), Schwaz (I), Innsbruck (III), Imst (I), Landeck (I), Reutte (I), Bregenz (I), Dornbirn (III) und Bludenz (II). In der Provinz Bozen waren dies die Kreise der „Deutschen Volksgruppe Südtirol“ (DVS) mit ihren Kreisstädten bzw. -orten: Schlanders (I), Meran (II), Brixen (II), Bruneck (II), Bozen (I, möglicherweise II) und Salurn (II).[2] Die DVS war ähnlich wie die NSDAP im Reich aufgebaut und verfügte über Kreis- und Ortsgruppenleiter. Hervorgegangen ist die DVS im Oktober 1943 aus der „Arbeitsgemeinschaft der Optanten“ (AdO), die sich zuvor „Völkischer Kampfring Südtirols“ (VKS) genannt hatte.[3]
[2] https://forum.axishistory.com/viewtopic.php?f=50&t=192705&hilit=David+Yelton&start=120 [Stand: 9. Jänner 2026]. Anm. d. Verf.: Die römische Zahl gibt an, wie viele Bataillone es im jeweiligen Kreis gab. [3] Egger, Tobias: Der „Völkische Kampfring Südtirols“ (VKS) als Organisation und seine Aktionsweise im mittleren Pustertal während der Optionszeit, Diplomarbeit, Innsbruck 2018, S. 226. Ausführlich hierzu auch: https://arge-ns-zeit.musikland-tirol.at/content/kulturmosaik-suedtirol/
Raute aus Buntmetall des Standschützen-Bataillons Innsbruck
Foto: Privatbesitz, Eigentümer ist dem Verfasser bekannt
Die Erkennungsmarken der Standschützen waren aus Zink und wiesen einen eingeschlagenen Tiroler Adler, das Wort „Standschützen“, den Namen der Kreisstadt bzw. des Kreisortes und eine Nummer auf. [4] Inwieweit jedoch alle Standschützen mit einer solchen Erkennungsmarke ausgestattet wurden, ist mehr als fraglich, da am 4. Dezember 1944 von einem Vertreter des Stabsführers des Deutschen Volkssturms beim Reichsführer SS in einem Aktenvermerk festgehalten wurde, dass betreffend Volkssturm nur 11 % der notwendigen Erkennungsmarken ausgeliefert werden konnten. Als Grund war „ein ausgesprochener Mangel (…) an Zinkblech“ angegeben.[5] Das Soldbuch der Standschützen war jenes des Deutschen Volkssturms, trug jedoch auf der vorderen Umschlagseite einen roten Tiroler Adler, der einen Kreis mit darin befindlichem Hakenkreuz hält. Darunter standen auf zwei Zeilen in roter Farbe die Worte „Standschützen-Bataillon“.[6]
[4] Schlicht, Die deutsche Wehrmacht, S. 568. [5] Aktenvermerk abgedruckt in: Höidal, Jean: Deutsche Erkennungsmarken – von den Anfängen bis heute, Norderstedt 2005, S. 265. [6] Abbildung zu sehen in: Deutsches Historisches Museum: https://objekt.db.dhm.de/objekt/ZD045287 [Stand: 9. Jänner 2026].
Am 25. September 1944 – mit diesem Tag ist auch der Führererlass zur Bildung des Deutschen Volkssturms datiert – verlieh Hofer dem „Standschützenverband der Provinz Bozen“ die Rechtspersönlichkeit nach Art. 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Damit konnte ein privater Verein voll in die Verteidigungsplanungen miteinbezogen werden, was in der Folge auch geschah.[7]
Bezüglich der Einberufungen zu den militanten Standschützen als Volkssturm in der Provinz Bozen hatte man zunächst jedoch das Problem, dass die infrage kommenden Männer italienische Staatsbürger waren. Man bereitete deren Einsatz trotzdem vor und berief sie ein. Einen ersten Hinweis darauf findet sich in den Innsbrucker Nachrichten vom 25. November 1944, wo es heißt, dass Hofer in den letzten Tagen drei Ausbildungslager besucht habe und der erste Besuch einem Lager galt, „in dem ein Führer- und Unterführerlehrgang in Regimentsstärke, gebildet aus Standschützen aus den sechs Kreisen südlich des Brenners, untergebracht ist“.[8] Am 4. Dezember 1944 findet sich im Bozner Tagblatt ein weiterer Hinweis auf Standschützen südlich des Brenners. Im Artikel „Ausbildung der Standschützen“ heißt es: „Die Ausbildungsarbeit in den Lagern der Standschützen aus dem Gau Tirol-Vorarlberg und aus der Provinz Bozen macht täglich große Fortschritte und wird nicht nur vom Gauleiter Hofer, der als solcher die Führung der Standschützen seines Gaues und als Oberster Kommissar der Operationszone Alpenvorland auch der Standschützen aus der Provinz Bozen inne hat, mit größtem Nachdruck gefördert.“[9] Rechtlich war das damals noch eine Grauzone, die erst wenige Tage später, am 9. Dezember 1944, in einer Anordnung durch Bormann beseitigt wurde, wo es unter dem Titel „Behandlung von Sonderfällen bei der Heranziehung zum Deutschen Volkssturm“ heißt: „Staatenlose deutsche Männer und deutsche Männer fremder Staatsangehörigkeit werden wie reichsdeutsche Männer im Deutschen Volkssturm erfasst …“ [10]
Damit war die Aufstellung der Standschützenbataillone südlich des Brenners offiziell abgesegnet.
[7] Von Hartungen: Die Tiroler und Vorarlberger Standschützen, S. 95 f., Veröffentlicht im Verordnungsblatt des Obersten Kommissars für die Operationszone Alpenvorland Nr. 19 vom 05.10.1944, S. 86, SLA. [8] Artikel „Verschworene Kampfgemeinschaft, treu bis in den Tod“, in: Innsbrucker Nachrichten vom 25.11.1944. [9] Bozner Tagblatt vom 04.12.1944, Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann. [10] Anordnung 443/44 der Partei-Kanzlei vom 09.12.1944, BArch, NS 6/98, fol. 95.