Details aus offiziellen Rundschreiben und Bekanntgaben zum Volkssturm:
Details aus offiziellen Rundschreiben und Bekanntgaben zum Volkssturm:
Die Möglichkeit zur freiwilligen Meldung von „Volksgenossen“ unter 16 und über 60 Jahren wurde am 21. Oktober 1944 durch ein Rundschreiben, das auch an alle Gauleiter ging, ermöglicht. Bormann schreibt, dass „die psychologische Wirkung einer freiwilligen Meldung nicht unterschätzt werden“ dürfe. Er schließt, „daß freiwillige Meldungen nur von den Ortsgruppen der NSDAP entgegengenommen werden können“.[1] Dass dieses Rundschreiben im Machtbereich Hofers umgehend umgesetzt wurde, zeigt eine Zeitungsmeldung vom 2. November 1944, in der es heißt: „In Vertretung des Kreisleiters rief Kreisstabsamtsleiter Pg. Venier die Ortsgruppenleiter des Kreises zu einer Arbeitstagung zusammen“, in der die Ausgestaltung der Standschützenbataillone erörtert wurde. „Bei dieser Gelegenheit konnte der Kreisstabsamtsleiter feststellen, daß sich im Kreise Landeck zahlreiche Männer der ältesten und Jungen der jüngsten Jahrgänge außerhalb der durch die Dienstpflicht gezogenen Altersgrenzen freiwillig zum Dienst in den Standschützenbataillonen gemeldet haben.“[2]
So konnten dann gelegentlich seltene Bilder entstehen, wie die unten stehende, fast ikonisch wirkende Abbildung 19. Zwischen den beiden zum letzten Aufgebot gehörenden Standschützen dürfte rund ein halbes Jahrhundert Altersunterschied gewesen sein.
In einem Rundschreiben vom 1. Oktober 1944 dekretierte Bormann, „uk-Stellungen dürfen für Zwecke des Deutschen Volkssturms nicht vorgenommen werden“.[3] Vielleicht wurde dieses Rundschreiben zu ernst genommen, denn am 9. November 1944 beschwerte sich der stellvertretende Gauleiter Parson bei allen Kreisleitern des Gaues Tirol-Vorarlberg über die Auswahl der Standschützen für die Lehrgänge in Gossensass, Meran und Mals, denn hier hätten die Kreisleiter die unbedingt notwendige Sorgfalt fehlen lassen.
„Nur so ist es zu erklären, dass z.B. bei dem jetzt laufenden Ausbildungslehrgang in Meran eine ganze Reihe von Standschützen als völlig untauglich bereits in den ersten Tagen zurückgestellt werden mussten.“
Er griff die Namen einiger Standschützen heraus und führte deren Krankheiten an, die von Knochenmarkseiterung über Lungentuberkulose und eine unbrauchbare rechte Hand bis zu Schäden im Sprunggelenk und anderen stark beeinträchtigenden Krankheiten und Schäden reichten.
Er schloss wie folgt mit:
„Der Gauleiter ist verständlicherweise außerordentlich empört darüber, dass die Kreisleiter es überhaupt gewagt haben, Männer mit so schweren Erkrankungen bzw. Störungen einzuberufen und nach Meran zu schicken!“[4]
[1] Rundschreiben 338/44 Bormanns vom 21.10.1944 „Freiwillige Meldungen zum Volkssturm“, BArch, NS 6/98, fol. 24. [2] Artikel „Die Landecker Standschützen“, in: Bozner Tagblatt vom 02.11.1944, Landesbibliothek Dr. Friedrich Teßmann. [3] Rundschreiben 294/44 von Bormann vom 01.10.1944 legte fest, dass eine Unabkömmlich-Stellung, die eine Freistellung vom Dienst im Volkssturm in öffentlichem Interesse beim Volkssturm bedeutet hätte, nicht mehr möglich war. BArch, NS 6/98, fol.14. [4] Brief des stellvertretenden Gauleiters Parson an alle Kreisleiter vom 09.11.1944, Tiroler Landesarchiv (TLA), Reichsstatthalter Tirol-Vorarlberg, Faszikel IIIa1.
Großvater und Enkel bei den Standschützen 1945
Foto: Wörgötter, Josef: Sommerfrei, Berndorf: Kral Verlag 2013, S. 254 (mit freundlicher Genehmigung von Herrn Robert Ivancich, Kral GmbH, vom 2. Oktober 2025).
Mit einer „Bekanntgabe 447/44“ vom 24. November 1944, die als „Geheime Reichssache“ klassifiziert wurde, legten Himmler und Bormann – als Befehl Nr. 1 bezeichnet – fest:
„Die Einheiten des I. Aufgebots des Deutschen Volkssturms können überörtlich eingesetzt werden; die Einheiten des II. Aufgebots werden örtlich eingesetzt. Der überörtliche Einsatz erfolgt in der Regel bis zur Gaugrenze. Als örtlicher Einsatz ist in der Regel der Einsatz im Kreis anzusehen.“[5]
Auf diesen Befehl wird sich Hofer bezogen haben, als er der Aufforderung Heinrich Himmlers, einige Einheiten von Standschützen zur Verteidigung der von der Roten Armee hart bedrängten Stadt Breslau abzustellen, nicht nachkam.[6]
Christoph von Hartungen schrieb in seinem Artikel über die Südtiroler Polizeiregimenter, dass im Herbst 1944 das Polizeiregiment „Alpenvorland“ in Feltre (Provinz Belluno) „Einheiten der Standschützen abgelöst hatte, die man in die Heimat abzog, weil Standschützen nach dem Landlibell von 1511 nur ihre Heimat verteidigen dürfen“. Vermutlich handelte es sich dabei nicht um die Volkssturm-Standschützen (militanten Standschützen), sondern um die im Zeitungsartikel vom 19. Oktober 1944 erwähnten Standschützen (Anmerkung: des Standschützenverbandes Tirol-Vorarlberg), die zuvor als Mitglieder von Sicherungsverbänden in die Operationszone Alpenvorland geschickt worden waren.[7]
In einem an alle Gauleiter übermittelten Rundschreiben vom 23. Februar 1945 gab Bormann indirekt zu, dass in der Vergangenheit vielfach offenbar „die nationalsozialistische Standhaftigkeit“ mehr als die militärische Eignung von Führern im Volkssturm zählte.
Er schreibt:
„Die Einheitsführer und Kreisstabsführer des Deutschen Volkssturms müssen darüber hinaus die notwendigen militärischen Kenntnisse und möglichst Fronterfahrungen dieses Krieges, auf jeden Fall aber die Bewährung und Auszeichnung als soldatische Führer in einem der beiden Weltkriege nachweisen.“[8]
Interessant ist auch eine erhalten gebliebene Notiz des Wehrmachtführungsstabes (WFSt)/Quartiermeisterstab 2 (QU. 2) (Süd/Südost) vom 23. November 1944, wo es unter der Überschrift „Organisation der Tiroler Standschützen“ heißt:
„Anlässlich der Besprechung bei Gauleiter Hofer am 18.11.44 machte dieser über die Organisation der Tiroler Standschützen folgende Mitteilung: Die Standschützen werden nicht nur in der Op. – Zone Alpenvorland, in der Gauleiter Hofer als Oberster Kommissar die z. Zt. ruhende italienische Staatsgewalt wahrnimmt, durch das von ihm eingerichtete Zentral-Musterungsamt einberufen, Standschützen werden vielmehr auch
auf Grund des Gesetzes über den Volkssturm im Reichsgau Tirol-Vorarlberg aufgerufen. Im Gegensatz zu der Ausbildung beim Volkssturm (Anmerkung: die wöchentlich ein paar Stunden am Sonntag in Anspruch nahm) werden Standschützen-Batl., gleich ob aus Süd- oder Nordtirol, nach folgenden Grundsätzen ausgehoben: 4 Wochen Kasernierung und Ausbildung, 4 Wochen Zugführerkurs,
4 Wochen Kompanieführerkurs.
Ehemalige Offiziere werden wie jeder andere Standschütze einberufen. Sie werden wie alle anderen Standschützen von den, Gauleiter Hofer zur Verfügung gestellten Offizieren der Wehrmacht auf ihre Eignung zum Gruppenführer, Zugführer und Komp.-Führer geprüft. Von 80 ehemaligen Offizieren wurden 20 als nicht geeignet zum Gruppenführer qualifiziert, 24 weitere werden mangels Eignung nicht in den alten Rang eingesetzt. Gauleiter Hofer betonte, dass diese Qualifikation ausschließlich durch Offiziere der Wehrmacht erfolge. Da die Standschützen unbedingt die ihnen zugewiesene Stellung im Gebirge halten müßten, wäre schärfste Auslese notwendig. Das Standschützen-Batl. gliedert sich in 10 Kompanien:
- 1.–4. Komp.: Marsch-Komp. (Menschenmaterial entsprechend 1. Aufgebot des Volkssturms)
- 5.–6. Komp.: Schlüsselkräfte (entsprechend 2. Aufgebot des Volkssturms),
- (Anmerkung: die 7.–8. Komp.: werden in dem Dokument nicht erwähnt.)
- 9.–10. Komp: Magenkranke, Stadt- und Landwehr u.dergl. (entsprechend 4. Aufgebot des Volkssturms
- 1.–4. Komp., die kaserniert bzw. eingesetzt sind, sind einheitlich feldgrau uniformiert, Gebirgsjäger-Uniformen, Wind-Jacke mit weisser Tarnseite bei Schnee, Edelweiss-Abzeichen und Spielhahnstoss sollen die Tradition der Kaiserjäger und Kaiserschützen neben der der Standschützen aufrechterhalten. Rangabzeichen im übrigen wie bei der SS (Sterne).“[9]
[5] Bekanntgabe 447/44 vom 24.11.1944 der Obersten Führung des Deutschen Volkssturms, gez. Bormann und Himmler, Geheime Reichssache, Befehl Nr. 1. BArch, NS 6/98, fol. 99. [6] Kaltenegger, Operation Alpenfestung, S. 288. [7] von Hartungen, Christoph u. a.: Die Südtiroler Polizeiregimenter 1943–1945, in: Der Schlern, 55. Jg, Heft 10. Oktober 1981, S. 511. [8] Rundschreiben 28/45 Bormann an alle Gauleiter vom 23.02.1945, BArch, NS 6/99, fol.53. [9] Nara: microcopy T77, roll 1419, images 29 and 30.