Die Franzosenkriege 1805–1814 und der Freiheitskampf der Tiroler
Die Franzosenkriege 1805–1814 und der Freiheitskampf der Tiroler
1805 gingen die Kämpfe zwischen Österreich und Frankreich weiter und führten alsbald zu schweren Niederlagen für Österreich in Oberitalien und Süddeutschland, wodurch sich Tirol den feindlichen Truppen allein gegenübersah, da alle kaiserlichen Truppen das Land verließen. Die Tiroler sahen sich – nicht zu Unrecht – verraten. Der französische Marschall Ney ging nach anfänglichen Erfolgen der Tiroler gegen die mit Frankreich verbündeten Bayern in Tirol vor und besetzte am 5. November 1805 Innsbruck. Nach der Schlacht von Austerlitz und dem Frieden von Pressburg im Dezember 1805 wurde Tirol an Bayern abgetreten.[1]
[1] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 41–45.
Die neuen Regenten lösten die alte Verteidigungsordnung umgehend auf und stellten 1807 ein „freiwilliges Tiroler Jägerbataillon“ auf, dem sich aber kaum Freiwillige anschlossen. Daher führte Bayern 1809 aufgrund des drohenden neuerlichen Krieges gegen Österreich die Zwangsrekrutierung zum bayerischen Militär ein, was alsbald zum bewaffneten Widerstand der Tiroler führte, zu dem nicht zuletzt auch Erzherzog Johann aufrief. Im ganzen Land wurde der Landsturm aufgeboten, der erste Erfolge gegen die Bayern und Franzosen erzielte. Die folgenden Kämpfe der Tiroler unter dem Passeirer Schützenhauptmann Andreas Hofer sollen hier nicht näher beschrieben werden. Fest steht jedoch, dass die Schützen unter ihrem Oberkommandanten Andreas Hofer die Hauptlast der Kämpfe zu tragen hatten. Eine Unterscheidung nach den Schützenkompanien der Aufgebote, Scharfschützen oder Schießstandschützen war in diesen Kämpfen des Tiroler Freiheitskampfes von 1809 praktisch kaum möglich. In den verschiedenen Aufgeboten wurde nur zwischen den Landesschützenkompanien, die in ganz Tirol eingesetzt werden konnten, und den örtlich aufgebotenen Männern des Landsturms unterschieden. Bemerkenswert ist jedenfalls, wie erfolgreich die zusammengewürfelten und militärisch nicht oder kaum ausgebildeten Schützen unter ihren gewählten Offizieren den französischen und bayerischen Berufssoldaten unter deren eigentlich kampferprobten Berufsoffizieren entgegentreten konnten und dabei lange Zeit ziemlich erfolgreich waren – nicht zuletzt durch die Ausnützung des Geländes.
Letztlich scheiterte der nunmehrige zivile und militärische Oberbefehlshaber Andreas Hofer an der Politik, wenngleich Napoleon den Tirolern zwischenzeitlich eine „Autonomie“ anbot, diese unter dem Königreich Italien. Im Frieden von Schönbrunn, den das unterlegene Österreich am 14. Oktober 1809 schließen musste, ging Tirol wieder an Bayern; den Tiroler Freiheitskämpfern wurde allerdings auf Betreiben von Kaiser Franz I. eine volle Amnestie zugebilligt. Andreas Hofer verließ am 21. Oktober 1809 Innsbruck, womit sein letzter Weg, der am 20. Februar 1810 vor einem französischen Erschießungskommando in Mantua enden sollte, begonnen hatte. Im Oktober und November 1809 wurden zwar noch verzweifelte Aufstandsversuche wie die erfolglose dritte Schlacht am Bergisel unternommen, der Tiroler Freiheitskampf hinterließ in der Bevölkerung Tirols allerdings tiefe Spuren. Die französischen Machthaber hielten sich in zahlreichen Fällen nicht an das Amnestieversprechen und stellten viele der Freiheitskämpfer vor ein Erschießungskommando, was wiederum den Mythos der Freiheitskämpfer befeuerte. Insgesamt waren 1809 bis zu 40.000 Mann Landesschützen und Landsturm unter Waffen.
Etwa 2.000 Männer fielen im Kampf.[2]
[2] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 45–51.
Die verschiedenen Schützenverbände und -einheiten hatten sich während den letzten höchst kriegerischen Jahrzehnten also bestens bewährt und auch bei den Befreiungskämpfen von der französischen und bayerischen Herrschaft 1813/14 waren die Tiroler und Vorarlberger Aufgebote oft kampfentscheidend. Kaum war die Bedrohung allerdings vorbei, obsiegte das „Polizeiregiment“ des Staatskanzlers Metternich, der in seiner Denk- und Regierungsweise absolut nichts den etwaigen Rechten von Bewohnern des Kaiserreiches abgewinnen konnte. Tirol wurde zu einer österreichischen Provinz ohne irgendwelche Landesfreiheiten. Der Tiroler Landtag bestand praktisch nur auf dem Papier und sogar die verhasste Konskription wurde wieder eingeführt. Allerdings wurden die (ausschließlich besitzlosen) Einberufenen zu dem aus dem „Fenner-Jägerkorps“ entstandenen „Tiroler Kaiserjägerregiment“[3] zu einer achtjährigen Dienstzeit eingezogen, was kürzer war als im übrigen Kaiserreich – wenigstens ein Tiroler Vorrecht. Die alte Landesverteidigung, so froh man in den vorhergehenden Notzeiten darüber war, wurde zwar 1816 mit der Wiedereinführung der alten Zuzugsordnung wieder in Kraft gesetzt, allerdings nur auf dem Papier. Somit galt wenigstens theoretisch wieder das Landlibell und die Scharf- bzw. Scheibenschützen sollten den Kern der Zuzüge bilden.[4]
Obwohl sich die Landesverteidigung in Vorarlberg sehr ähnlich entwickelte wie in Tirol, scheinen in den Kämpfen um die „gefürstete Grafschaft Tirol“ Schützenkompanien aus Vorarlberg erst um etwa 1814 auf, was vorwiegend auf die fast gleichartige Struktur der Landesverteidigung wie auf die Situation der Verwaltung des Landes Vorarlberg zurückging.
[3] Vgl. Grundgesetz über die Errichtung des Kaiserjäger-Regiments vom 16. Oktober, in: Provinzial-Gesetzsammlung von Tyrol und Vorarlberg für das Jahr 1815, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=pgt&datum=1815&page=507&size=35 [Stand: 19. August 2025]. [4] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 52 f.
Die Geschichte der Landesverteidigung in Vorarlberg reicht indes lange zurück. Ähnlich dem Tiroler Landlibell von 1511 erließ der Vorarlberger Landtag bereits kurz vor dem Landlibell, am 2. April 1511, eine „Beitragspflicht“ der Wehrfähigen für jeden Gerichtsbezirk. Diese Ordnung geschah unabhängig vom Landlibell, orientierte sich aber offenbar an diesem und hatte dieselben Richtlinien. Die Wehrpflicht betraf alle zwischen 18 und 60 Jahren. Ein „landesfürstlicher oberster Hauptmann“ wurde von den Landesvertretungen bestätigt, die Hauptleute der einzelnen Gerichte sollten aber „nach dem Willen des Volkes“ von den Vögten eingesetzt werden. Die zahlreichen Schützengilden in Vorarlberg bildeten wie in Tirol einen wesentlichen Hintergrund der Landesverteidigung, allerdings ist in Vorarlberg keine Schießstandssordnung wie jene in Tirol von 1736 bekannt. Die Vorarlberger Landesverteidigung wurde in der Folge mehrfach aufgeboten, so beim Einfall der Schweden 1647, beim Spanischen Erbfolgekrieg 1703 und bei der Abwehr der Franzosen 1744. Als lange gültiges Regelwerk wurde dazu 1699 ein „Defensionswerk“ mit einem Kern von 3.000 Mann „Landmiliz“ beschlossen, die ständig einsatzbereit zu sein hatte. Zudem ist in diesem „Defensionswerk“ von vier Kompanien „Scharfschützen“ die Rede, also den Vorläufern der Standschützen, die sich gleich jenen in Tirol ihre Offiziere selbst wählen konnten. War bis dahin die Landesverteidigung wie auch in Tirol ausschließlich für Vorarlberg vorgesehen, waren dann durch Maria Theresias Reformen Rekruten für das „Tiroler Jägerkorps“ zu stellen, womit erstmals von einer gewissen gemeinsamen Landesverteidigung Tirol-Vorarlbergs gesprochen werden kann.[5]
[5] Vgl.Benedikt Bilgeri, Ursprung und Wesen der Landesverteidigung in Vorarlberg. In: Benedikt Bilgeri u. a., Die Landesverteidigung. Zur Erinnerung an den Ausmarsch der Vorarlberger Standschützen vor 50 Jahren, Bregenz 1965, S. 5–20.
Dies erscheint auch deswegen bemerkenswert, weil Vorarlbergs Bewohner zu diesem Zeitpunkt bald nicht mehr unter einer verwaltungsmäßigen Verbindung mit der Innsbrucker Landesregierung standen. Vorarlberg war 1752 mit dem Breisgau und Schwäbisch Österreich administrativ von Tirol gelöst worden und wurde von Freiburg im Breisgau aus verwaltet. Das Hauptziel dieser Reform dürfte gewesen sein, die staatsrechtliche Stellung der Landstände zu beschneiden und vor allem, die Staatsfinanzen unabhängig von den Ständen zu machen.[6]
Maria Theresias Sohn, Joseph II., machte diese Verwaltungsänderung wieder rückgängig. Am 8. April 1782 wurden inmitten der sonstigen „Reformflut“ des Kaisers Tirol und Vorarlberg wieder verwaltungsmäßig im „Gubernium Innsbruck“, einer neugeschaffenen Verwaltungsebene, vereint.[7]
Obwohl Joseph II. von einer eigenständigen Landesverteidigung äußerst wenig hielt und diese ausschließlich in hoheitlicher Macht sehen wollte, ging es dann doch bald wieder nicht ohne die „Aufgebote“. Jene aus Vorarlberg spielten dann in den Koalitionskriegen und vor allem 1799 bei der Verteidigung von Feldkirch eine große Rolle und bewährten sich in hohem Maß.
Auch 1809 dienten etwa 20.000 Mann in sechs „Ausschüssen“ der Verteidigung des Landes.[8] Erstmals wurden Vorarlberger Scharfschützen-Kompanien außerhalb des Landes zur Abwehr von Garibaldis Freischärlern in Südtirol im Jahr 1848 in der Stärke von drei Kompanien (Feldkirch, Bregenz, Bludenz) eingesetzt, vor allem im Abschnitt Stilfser Joch. Offenbar wurden Vorarlberger aber auch 1866 zum Schutz Südtirols eingesetzt, darüber gibt es allerdings nur minimale Hinweise, so von der Kompanie Dornbirn – dies unter der neuen „Landesverteidigungsordnung“ von 1864.[9]
[6] Vgl. Georg Mühlberger, Absolutismus und Freiheitskämpfe (1665–1814). In: Josef Fontana u. a.: Geschichte des Landes Tirol, Bd. 2, Innsbruck/Wien 1986, S. 370. [7] Vgl. Benedikt Bilgeri, Geschichte Vorarlbergs, Bd. IV: Zwischen Absolutismus und halber Autonomie, Wien/Köln/Graz 1982, S. 123. [Anm. d. Verf.: Karl Heinz Burmeister, Direktor des Vorarlberger Landesarchivs, in dem auch Benedikt Bilgeri tätig war, spricht in seiner Geschichte Vorarlbergs vom „Tirolischen Gubernium“. Vgl. Karl Heinz Burmeister, Geschichte Vorarlbergs. Ein Überblick. In: Geschichte der österreichischen Bundesländer, hg. v. Johann Rainer, Wien 21983, S. 142.] [8] Vgl. Benedikt Bilgeri, Ursprung und Wesen der Landesverteidigung in Vorarlberg, S. 5–20. [9] Vgl. Ludwig Welte, Auswirkungen der Landesverteidigung im Laufe der Landesgeschichte. In: Benedikt Bilgeri u. a., Die Landesverteidigung. Zur Erinnerung an den Ausmarsch der Vorarlberger Standschützen vor 50 Jahren, Bregenz 1965, S. 21–36.