Die Schießstandsordnung von 1845
Die Schießstandsordnung von 1845
Während nichts zur Organisation der Landesverteidigung unternommen wurde, erließ man am 23. Dezember 1845 wenigstens eine „Schießstands-Ordnung für Tyrol und Vorarlberg“. In dieser ersten offiziellen Verordnung für die zahlreichen Schießstände in den Ländern Tirol und Vorarlberg – nach jener von 1735 für Tirol – wird der vorrangig zivile Charakter klar ausgedrückt:
„Das Schießstandswesen in Tyrol und Vorarlberg steht als gemeinnütziges, volksthümliches Institut unter dem besonderen Schutze der Staatsverwaltung.“[1]
In der Schießstandssordnung von 1845 werden die Schießstände in den „Landes-Hauptschießstand“ in Innsbruck und sieben „Kreis-Hauptschießstände“ in Bregenz, Imst, Schwaz, Bruneck, Bozen, Trient und Rovereto sowie Meran als gleichrangige Schießstände unterteilt. Jeder Schießstand musste über „wenigstens 20 einrollirte Standesschützen“ aufweisen. Diese durften als „k.k. Schießstände“ bezeichnet werden, durften den „k.k. Adler auf der Fahne“ führen und genossen das „ausschließende Recht der Gnadengaben“ – also das Recht auf ein festgelegtes Preisgeld, das auch vom Kaiserhaus finanziell unterstützt wurde.
[1] Schießstandsordnung für Tyrol und Vorarlberg vom 23. December, in: Provinzial-Gesetzsammlung von Tyrol und Vorarlberg für das Jahr 1845, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=pgt&datum=1845&page=715&size=45 [Stand 20. August 2025].
Alle weiteren Schießstände, beispielsweise von Gemeinden, unterstanden den k.k. Schießständen, zu denen sie gemäß ihrer verwaltungsmäßigen Lage gehörten. Jeder Tiroler oder Vorarlberger, der das 18. Lebensjahr erreicht hatte, konnte in eine „Standesschützen-Gesellschaft“ eintreten. Darüber musste in jedem „k.k. Schießstand“ ein „Matrikel-Buch“ geführt und evident gehalten werden. Als „Vorstehung“ der Schießstände wurde beim „Landes-Hauptschießstand“ wie auch bei allen weiteren Schießständen der „Ober-Schützenmeister“ nebst weiteren Funktionären festgelegt. Die Schießstandsordnung enthielt noch umfangreiche Regelungen zur finanziellen Gebarung der Schießstände und nicht zuletzt Disziplinarregelungen für die „Standesschützen“.[2]
In der Schießstandsordnung von 1845 wird ein gewünschter militärischer Hintergrund des Schießstandswesens im Sinne der Landesverteidigung nicht angesprochen, mit einiger Sicherheit ganz im Sinne der damaligen politischen Sichtweise des „Vormärz“. In den Landesgesetzen für Tirol und Vorarlberg zwischen 1814 und 1848 kommt der Begriff „Landesverteidigung“ als für Metternich unzweifelhaft ausschließliche Aufgabe der Monarchie selbst nicht vor – mit Ausnahme der Regelung „Provisionen der Tyroler Landesvertheidiger unterliegen der Exekution nicht“, die aber nichts mit den „Zuzügen“ als solchen zu tun hatte.[3]
[2] Vgl. Schießstandsordnung für Tyrol und Vorarlberg vom 23. December, in: Provinzial-Gesetzsammlung von Tyrol und Vorarlberg für das Jahr 1845, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=pgt&datum=1845&page=715&size=45 [Stand 20. August 2025]. [3] Vgl. Provisionen der Tyroler Landesvertheidiger unterliegen der Exekution nicht, in: Provinzial-Gesetzsammlung von Tyrol und Vorarlberg für das Jahr 1839, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=pgt&datum=1839&page=1495&size=45 [Stand 22. August 2025].
In der Literatur wird eine Schießstandsordnung vom 5. September 1839 angeführt, die sich allerdings in den vorhandenen Gesetzeswerken der Landesgesetzgebung nicht wiederfindet. Möglicherweise handelte es sich bei dieser Schießstandsordnung um einen Entwurf, der allerdings nicht wirksam wurde bzw. erst 1845 tatsächlich erlassen wurde.[4]
Neben den bisher verwendeten Begriffen „Schützen“, „Scharf- und Scheibenschützen“ oder „Schießstandschützen“ kam nun die Bezeichnung „Standesschützen“ hinzu. Auch zu einer Kennzeichnung dieser „Standesschützen“ im Hinblick auf eine militärische Verwendung im Falle von deren Aufgebot existieren in der Schießstandsordnung von 1845 keinerlei Anweisungen, lediglich das Recht auf das Führen einer Fahne.
Die Obrigkeit dachte somit offenbar kaum an die Notwendigkeit einer funktionierenden Landesverteidigung, was sich rasch ändern sollte. Die Revolution im Jahr 1848 erschütterte die bisherige absolute Macht des Kaisers, getragen von Adel und Militär.
Für Tirol waren die nationalistischen Bestrebungen in den italienischen Kleinstaaten allerdings eine größere Bedrohung. Tirols Südgrenze war durch italienische, nationalistische Freischaren sowie durch die Armee des Piemont bedroht. Dazu kamen die Tendenzen in Welschtirol, vom deutschsprachigen Tirol losgelöst zu werden. Da Österreich den Gefahren aus dem Süden nur wenig entgegensetzen konnte und italienische Freischärler – die sogenannten „Crociati“ (Kreuzritter) – die Grenzen zu Welschtirol überschritten, erschien die vor allem theoretisch bestehende Tiroler Landesverteidigung, der es an militärischer Ausbildung und Waffen mangelte, als eine Art Rettungsanker. Die ersten 7 Schützenkompanien aus Südtirol stellten sich Anfang April 1848 den Crociati entgegen, die zwar vom Papst unterstützt wurden, aber ebenfalls schlecht ausgerüstet waren. Die Schützen hielten die italienischen Kreuzritter vorerst auf. Doch als der neu ernannte „Hofkommissär“ Erzherzog Johann – in Tirol äußerst beliebt – zahlreiche weitere Schützenkompanien aus ganz Tirol mobilisieren konnte, wendete sich das Blatt. Zu diesen Verstärkungen gehörten auch eine Studentenkompanie aus Wien und zwei Studentenkompanien aus Innsbruck, die zwar revolutionär gesinnt waren, aber trotzdem für Tirol kämpften. Die letztlich 37 Kompanien Tiroler Landesverteidiger samt 3 Kompanien aus Vorarlberg befreiten bis Ende April ganz Welschtirol von den feindlichen Freischaren. Das zahlenmäßig schwache österreichische Militär musste vor allem – verlustreich – den Nachschubweg nach Verona freihalten, wodurch der Schutz der Landesgrenzen weitgehend den bisher geschmähten Landesverteidigern zukam. Am 11./12. Mai gingen die italienischen Freischaren, nun durch Truppen aus dem Piemont und zahlreiche Welschtiroler Deserteure verstärkt, wiederum gegen Judikarien vor. Ein Vorstoß der Schützen aus Sterzing, Fügen, Thaur und der Innsbrucker Studentenkompanien gegen das Gebiet der Sieben Gemeinden (somit über die Landesgrenzen hinaus) führte zu einem italienischen Aufgebot des Volkes und heftigen, aber erfolglosen Kämpfen der italienischen Freischaren. Am 10. Juni erfolgte noch ein Großangriff gegen die österreichische Verbindungslinie nach Verona, an dem sogar die Schweizergarde des Papstes auf italienischer Seite mitkämpfte. Riva und das Stilfser Joch konnten jedoch gehalten werden. Als schließlich das österreichische Militär und die Schützenkompanien am 24. Juli im Etschtal in die Offensive gingen, brach die italienische Revolution zusammen. Feldmarschall Radetzky zog am 6. August 1848 in Mailand ein, und die Schützenkompanien aus Tirol und Vorarlberg konnten in ihre Heimat zurückkehren. Insgesamt wurden 144 Kompanien mit 16.653 Landesverteidigern aufgeboten, die etwa vier bis sechs Wochen im Feld standen. Die meisten Schützen überschritten die Landesgrenzen nicht oder verweigerten dies sogar; nur die Kompanien aus Gröden, Gries und Rentsch beteiligten sich an Kämpfen jenseits der Grenzen. In den Kämpfen des Jahres 1848 hatten sich neben den bis dahin für unnötig erachteten Landesverteidigern auch die Tiroler Kaiserjäger äußerst bewährt und Kaiser Franz Joseph I. stiftete die Erinnerungsmedaille „DEM TIROLER LANDESVERTHEIDIGER 1848“. Erstmals waren allerdings die Welschtiroler Schützen – mit Ausnahme der Fleimstaler – nicht gegen ihre nationalen Brüder ausgezogen. Somit stellte das Jahr 1848 den „Anfang zum Ende der alten Einheit des Landes Tirol“ dar.[5]
[4] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 53; zur Situation in Vorarlberg vgl. die freundliche Mitteilung von Siegfried Schwärzler, 13. August 2025: Auch in Vorarlberg ist eine erste landesweite Schießstandsordnung von 1845 bekannt, wohingegen einzelne Gerichtsschießstände bereits wesentlich früher entsprechende Ordnungen hatten, wie Hofrieden 1611 oder Dornbirn 1795. [5] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 53–58.
Medaille 1848
Foto: Bestand Peter Steiner / Wien
Im Krieg gegen Piemont und Frankreich 1859 verlor Österreich nach den äußerst blutigen Schlachten bei Magenta und Solferino die Lombardei, was für Tirol insofern bedenklich war, als Welschtirol nun unmittelbar an Italien grenzte, dessen nationalistische Freischaren unter Garibaldi allerdings nicht in einer derart großen Zahl wie 1848 auftraten. Einige Abwehrkämpfe wurden wiederum von den etwa 20 eingesetzten Schützenkompanien erfolgreich geschlagen, die Hauptlast der Kämpfe trugen die Kaiserjäger.[6]
[6] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 58.