Kriegsausbruch 1914
Kriegsausbruch 1914
Mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges hatten Tirol und Vorarlberg mit etwa einer Million Einwohner eine beträchtliche Zahl an Soldaten für die k.u.k. Armee zu stellen:
- 4 Regimenter Tiroler Kaiserjäger;
- 3 Regimenter Landesschützen (ab März 1917 Kaiserschützen), vorrangig als Gebirgstruppe;
- 2 Landsturmregimenter;
- 3 Eskadronen Reitende Landesschützen;
- 1 Artillerieregiment
und dazu das Aufgebot der Standschützen.[1]
Weiters waren noch durch den Landsturm-Bezirk Bozen 25 Grenzschutzkompanien aufzustellen sowie mehrere Abteilungen Festungsartillerie als Besatzungen der Festungswerke entlang der Grenze zu Italien.[2] Dem zunächst noch neutralen Bündnispartner Italien traute die Oberste Heeresführung augenscheinlich nicht!
Bemerkenswert scheint die „Verordnung des k.k. Ministeriums für Landesverteidigung vom 18. August 1914 […] betreffend die Schießstandsordnung“. Darin wird die Aufstellung einer „Standschützenformation“ an jedem Schießstand als „im patriotischen Interesse“ urgiert, der alle „geeigneten Standschützen“ beitreten sollten. Der „militärische Leiter“ der Formation ist dann auch deren „Kommandant“. Die Anzahl der Offiziere und Chargen einer Formation wurde nach der Zahl der „ausrückenden Standschützen“ festgelegt (siehe S. 42).
Somit wurde im August 1914 die spätere militärische Verwendung der Standschützen gesetzlich geregelt. Bemerkenswert scheint dabei, dass das Ministerium für Landesverteidigung die organisatorische Gliederung bis zur Regimentsebene vorsah, was sich ab 1915 jedoch nicht realisierte. Zudem brachte die Verordnung zur Schießstandsordnung eine Bestätigung der Wahl der Offiziere der Standsschützenformationen:
„Der Kommandant sowie die übrigen der Standschützenformation entsprechenden Offiziere und sonstigen Chargen werden auf die Dauer der Funktion der Schießstandsvorstehung von den in die Formation eingereihten Standschützen gewählt.
Bei der Wahl, welche unter der Leitung des Oberschützenmeisters oder seines Stellvertreters mittels Stimmzettel oder durch Zuruf (per acclamationem) erfolgt, ist auf militärische Erfahrung, bei jener der Offiziere tunlichst auf deren Zugehörigkeit zur Schießstandsvorstehung Bedacht zu nehmen; für die Offizierscharge ist zudem eine angemessene Lebensstellung die notwendige Voraussetzung.“[3]
[1] Rudolf Granichstaedten-Czerva, Die Tiroler und Vorarlberger Standschützen im Weltkrieg 1914/1918, in: Revue International d’Histoire Militaire (Österreichische Ausgabe), Wien 1960, S. 49; vgl. dazu den Beitrag von Gerhard Artl,Das italienische Heer beim Kriegseintritt. [2] Vgl. Wolfgang Joly, Standschützen. Die Tiroler und Vorarlberger k.k. Standschützen-Formationen im Ersten Weltkrieg, Schlern-Schriften 303, Innsbruck 1998, S. 17. [3] Verordnung des k.k. Ministeriums für Landesverteidigung betreffend die Schießstandsordnung vom 18. August 1914, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, Jg. 1914, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=ltv&datum=1914&page=424&size=45 [Stand: 27. September 2025].
Verordnung des k.k. Ministeriums für Landesverteidigung betreffend die Schießstandsordnung vom 18. August 1914
Foto: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=ltv&datum=1914&page=424&size=45 [Stand: 27. September 2025]
Die Bestätigung der eigenständigen Offizierswahl durch das Ministerium für Landesverteidigung, die bereits auf das Jahr 1796 zurückging, dürfte auf einigen Druck von höchster Stelle hinweisen: Der k.u.k. Militärbürokratie war diese Situation ein Gräuel und weit von deren Standesethos entfernt. Die von der Mannschaft gewählten Offiziere sollten dann im Kriegseinsatz diese Ablehnung auch durchaus zu spüren bekommen!
Zu den in der Verordnung erwähnten „Ausrückungen“ sollten die Standschützen einheitlich in „Schützentracht, Volkstracht oder Uniform“ erscheinen. Als „Distinktionszeichen“ (Rangabzeichen) sollten von den „Offizieren goldene, von den übrigen Chargen silberne Sternrosetten“ am Rockkragen getragen werden. Diese vorgesehenen „Sternrosetten“ entsprachen nicht den Sternen der militärischen Rangabzeichen, sondern waren als Verwendungsabzeichen der k.u.k. Militärbeamten vorgesehen. Auch dies bildet einen Hinweis darauf, dass die gewählten Standschützenoffiziere nicht als vollwertige Offiziere angesehen wurden.[4]
In den Jahren 1915 und 1917 wurde die Landsturmpflicht der Tiroler und Vorarlberger Bevölkerung etwas ausgeweitet, dies unzweifelhaft aufgrund der Personalprobleme des österreichisch-ungarischen Heeres durch die enormen Verluste an allen Fronten.[5]
Entgegen den ursprünglichen Bestimmungen des Landlibells wurden die Landesschützen wie auch der Landsturm ab dem Kriegsbeginn mit Russland in Galizien eingesetzt und hatten dabei einen sehr hohen Blutzoll zu entrichten – dies ohne die vorgesehene Zustimmung der Landstände. So ging das gesamte Landsturmregiment II in der Festung Przemysl im März 1915 in russische Kriegsgefangenschaft. Somit war im Frühjahr 1915 Tirol, als sich die Kriegsgefahr vonseiten des „Bündnispartners“ Italien immer mehr abzeichnete, von einem großen Teil der stehenden bzw. aufgebotenen Truppen entblößt.[6]
[4] Verordnung des k.k. Ministeriums für Landesverteidigung betreffend die Schießstandsordnung vom 18. August 1914, in: Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, Jg. 1914, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=ltv&datum=1914&page=421&size=45 [Stand: 27. September 2025]. [5] Vgl. Kaiserliches Patent vom 1. Mai 1915 […] betreffend das Institut der Landesverteidigung […], in: Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, Jg. 1915, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=ltv&datum=1915&page=200&size=45 sowie Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung, betreffend die Abänderung der Landsturmorganisationsvorschrift […], in: Gesetz- und Verordnungsblatt für die gefürstete Grafschaft Tirol und das Land Vorarlberg, Jg, 1917, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=ltv&datum=1917&page=94&size=45 [Stand: 28. September 2025]. [6] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 65 f.
In den Tiroler und Vorarlberger Zeitungen wurde am 20. August die „Dienstverpflichtung der Veteranen und Schützen“, die am 18. August in Wien verordnet wurde, öffentlich bekanntgemacht:
„Wien, 18. August. Infolge der allgemeinen Mobilisierung werden nun die Militärveteranenvereine, die Krieger- und Schützenkorporationen, in Tirol und Vorarlberg auch die k.k. Schießstände, zum Versehen von Sicherheitsdiensten im öffentlichen Interesse herangezogen. Für die Mitglieder ist das eine durch das Landesverteidigungsgesetz begründete Pflicht. Sie sind von gesetzeswegen zur Dienstleistung verbunden; doch darf diese nur auf 24 Stunden ausgedehnt werden, worauf 2 Tage Pause eintreten müssen, so daß trotz des Dienstes die Ausübung des bürgerlichen Berufes nicht unmöglich gemacht worden ist.“[7]
Somit wurden am 18. August 1914 die an den Tiroler und Vorarlberger Schießständen einrollierten bzw. immatrikulierten Standschützen aufgeboten und zur vorerst noch eingeschränkten Dienstleistung verpflichtet. Dazu mussten die etwa 40.000 Mann allerdings erst in eine militärische Organisation gebracht sowie die Offiziere, Unteroffiziere und Chargen gewählt werden. Dabei ging man nach geografischen Gegebenheiten aus, wie dies in der Schießstandsordnung von 1914 geregelt wurde: Ein Schießstand einer Gemeinde hatte einen Standschützenzug zu bilden, ein Gerichtsbezirk eine Standschützenkompanie und eine Bezirkshauptmannschaft ein Standschützenbataillon.[8] Diese Einteilung hing natürlich von der Zahl der einrollierten Schützen ab, sodass es von der grundlegenden Einteilung durchaus Ausnahmen gab.
Die Situation ab Mitte August 1914 beschreibt der Standschützen-Leutnant Dr. Anton von Mörl als Zeit- und Augenzeuge sehr gut in seiner Arbeit „Standschützen verteidigen Tirol“. Ausgestattet mit den militärtechnisch veralteten „Werndl“-Hinterladergewehren, noch ohne Uniform, hatten die Standschützen Wachdienst zu versehen und wurden durch inspizierende Offiziere der k.u.k. Armee offensichtlich höchst geringschätzend betrachtet.[9]
In Vorarlberg war die Situation ident. Die Schießstände hatten durch die Einberufung der Landesschützen und des Landsturms viele ihre Mitglieder verloren. Die Schießstände wurden ab September 1914 ebenfalls mit „Werndl“-Gewehren samt Munition beliefert, pro Schießstand etwa 800 Gewehre und etwa 80.000 bis 90.000 Schuss Munition. Einigen Standschützen wurde nun bewusst, dass sie zum Kriegsdienst herangezogen werden könnten. Dabei hätte dies – ebenso wie das Verbot, während der Aufbietung des Landsturmes aus einem Schießstand auszutreten – durch das Landesverteidigungsgesetz und die Schießstandsordnung von 1913 eigentlich grundsätzlich klar sein müssen. Dennoch versuchten einige Standschützen, ihrer Pflicht zu entkommen, was allerdings nur in seltenen Fällen gelang. Die Standschützen, nunmehr in ihrer militärischen Formation, wurden auch in Vorarlberg zum Wachdienst etwa zur Sicherung von Brücken, als Transportsicherung für Kriegsgefangene und als Grenzwachen an der Schweizer Grenze verwendet, dies in der Tracht des jeweiligen Schießstandes und gekennzeichnet durch eine schwarz-gelbe Armbinde – in den Farben des österreichischen Kaiserhauses (Schwarz-Gold).[10]
Offenbar wurde nun auch der politischen Führungsebene, den Landeshauptleuten von Tirol und Vorarlberg, die ja zugleich die Funktion des „Oberst-Schützenmeisters“ bekleideten, die künftige militärische Rolle der Standschützen bewusst oder zur Kenntnis gebracht. Angesichts der bereits hohen Verluste unter den Landesschützen und vor allem des mangelhaft ausgebildeten Landsturms drohte augenscheinlich den Standschützen im zu erwartenden militärischen Einsatz dasselbe Schicksal. Zudem hatten die Standschützen nur die oben erwähnte veraltete Bewaffnung und keine Uniformierung außer der schwarz-gelben Armbinde. Die beiden Landeshauptleute urgierten daher, nicht zuletzt aufgrund ihrer bisherigen Missachtung durch das Ministerium für Landesverteidigung, wenigstens auf eine bessere Ausstattung der Standschützen. Dieser Forderung kam das Ministerium immerhin nach, und so erhielten die Standschützen Mitte Mai 1915 etwa 30.000 Uniformen und etwa 15.000 Stück der modernen fünfschüssigen Mauser-Repetiergewehre „Gewehr 88“ vom deutschen Bündnispartner, die in Österreich die Bezeichnung „Repetiergewehr M.13“ erhielten. Die alten einschüssigen „Werndl“-Gewehre wurden nur noch für die Wachabteilungen in der Heimat verwendet. Allerdings fehlte bei den Uniformen das „Lederzeug“ – also Schuhe, Gürtel oder Gewehrriemen. Die Standschützenbataillone sollten sich daher die benötigten Ausrüstungsstücke selbst besorgen. Auch bei den Uniformen zeigte sich bereits 1915 ein beträchtlicher Mangel und der Stoff war großteils ein minderwertiger Ersatzstoff.[11]
Das Aufgebot vom August 1914 blieb vorerst außer dem erwähnten Wachdienst und einigen militärischen Übungen im Frühjahr 1915 Theorie, was sich dann im April mit dem zu erwartenden Kriegseintritt Italiens auf der Seite der Entente, der Aufkündigung des Dreibundes und letztlich der Kriegserklärung Italiens an Österreich-Ungarn am 23. Mai 1915 änderte.
[7] Dienstleistungsverpflichtung der Veteranen und Schützen, in: Der Tiroler, 20. August 1914, Jg. 33, Nr. 100, S. 3, https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Zeitungsarchiv/Seite/Zeitung/5/1/20.08.1914/1294/3 [Stand: 10. Oktober 2025]; „Der Tiroler“ wurde 1882 in Bozen gegründet und trägt seit 1923 den Namen „Dolomiten – Tagblatt der Südtiroler“; [Anm. d. Verf.: Derselbe Eintrag findet sich in: Vorarlberger Landes-Zeitung, 20. August 1914, Jg. 51, Nr. 189, S. 2 f, https://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=vlz&datum=19140820&seite=1&zoom=33 [Stand: 11. Oktober 2025]. [8] Vgl. Rudolf Granichstaedten-Czerva, Die Tiroler und Vorarlberger Standschützen im Weltkrieg 1914/1918, Wien 1960. [9] Vgl. Anton von Mörl, Standschützen verteidigen Tirol 1915–1918, Innsbruck 1958, S. 9–12. [10] Vgl. Peter Tschernegg/Sigi Schwärzler, Vorarlbergs Standschützen im 1. Weltkrieg, S. 18–26. [11] Vgl. Peter Tschernegg/Sigi Schwärzler, Vorarlbergs Standschützen im 1. Weltkrieg, S. 26 f.