Nachkriegszeit und ungelöste Spannungen in Südtirol
Nachkriegszeit und ungelöste Spannungen in Südtirol
1946, nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde in Paris das Gruber-De-Gasperi-Abkommen zwischen Italien und Österreich unterzeichnet, welches festlegte, dass der deutschsprachige Teil südlich des Brenners wieder unter die Gerichtsbarkeit des italienischen Staates fiel. Italien verpflichtete sich, spezielle Schutzrechte für die deutsche und die ladinische Minderheit zu gewährleisten, indem das „Trentino-Alto Adige“ den Status einer italienischen Region mit Sonderstatut erhielt.
Die von den verschiedenen italienischen Nachkriegsregierungen ergriffenen Maßnahmen und Schritte zeigen, dass die im Gruber-De-Gasperi-
Abkommen verankerten spezifischen Rechte zum Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit nicht angewandt wurden. Die Provinz hieß weiterhin „Alto Adige“ und nicht „Sudtirolo“, war verwaltungstechnisch und politisch Trient als der regionalen Hauptstadt untergeordnet. Die alte faschistische Führungsschicht wurde nicht beseitigt – im Gegenteil: In einigen Fällen erhielt sie wieder leitende Ämter, während man die Rechte der deutschsprachigen Bürger zunehmend einschränkte. Sie wurden oft daran gehindert, öffentliche Posten zu erhalten, und waren generell von öffentlichen Verwaltungen, Gerichten und anderen öffentlichen Betrieben ausgeschlossen. Von den 19 Richtern des Bozner Gerichts waren 18 Italiener, nur wenige verstanden Deutsch. Vor den Zivil- und Strafgerichten galt ausschließlich Italienisch als Verhandlungssprache, und die Behörden verweigerten oft die Anwesenheit eines vereidigten Dolmetschers. Im Gegensatz zum Rest Italiens wurden faschistische Denkmäler und Symbole wie das Siegesdenkmal und die Drusobrücke in Bozen nicht abgerissen. Auch das Reiterstandbild Mussolinis in Waidbruck, im Volksmund „Aluminium Duce“ genannt, blieb unberührt. Den Schützen verbot man, ihre Tracht zu tragen. Der Vorwurf der „anti-italienischen Propaganda“ diente häufig als Grund für Verhaftungen. Zuwiderhandeln wie z. B. durch die Verwendung der Tiroler Flagge führte zu strafrechtlicher Verfolgung und war einer der zahlreichen Gründe, wegen „Verachtung und Beleidigung der Staatsmacht oder der italienischen Nation“ verurteilt werden zu können.
Außerdem setzte die italienische Regierung die während des Faschismus begonnene Einwanderungspolitik aus den südlichen Provinzen fort und begünstigte die Ansiedlung italienischer Einwanderer in Südtirol. Allein in der Stadt Bozen entstanden mehr als 4.000 Wohnungen für Neuankömmlinge, die den deutschsprachigen Bürgern hingegen verwehrt blieben. Die Bauern im Gemeindegebiet von Bozen, die noch ihre Bauernhöfe in der Nähe der neuen Sozialwohnungen besaßen, wurden häufig bedroht und aufgefordert, ihre Felder zu verlassen, um Platz für die neuen Siedlungen zu machen. Einige der Neuankömmlinge zögerten nicht, Obstbäume abzuholzen, junge Pflanzen zu entwurzeln und Weinberge zu zerstören. Die italienischen Behörden ließen diese Taten unbestraft.
Es ist daher klar, dass diese Situation für die Südtiroler Bevölkerung immer frustrierender und demütigender wurde. Darüber hinaus ignorierten die verschiedenen Regierungen die legitime Forderung der Südtiroler Politiker, die lediglich die Umsetzung des in Paris mit dem Gruber-De-Gasperi-Pakt vereinbarten Abkommens verlangten. Die italienische Antwort bestand hingegen darin, die Polizeikontrollen zu verstärken und die Militarisierung der Provinz zu erhöhen, was jedoch, anstatt die Lage zu entspannen, zu einer Zunahme der Spannungen und zu tiefer Unzufriedenheit führte.
So begann jene historische Periode, die als die finsteren Jahre des sogenannten Terrorismus in „Alto Adige“ bekannt ist. Nach diesen ausführlichen, aber notwendigen historischen Erläuterungen lässt sich die Frage, wie die italienischsprachige Bevölkerung Bozens in den 1960er-Jahren die Figur Andreas Hofer wahrgenommen hat, leichter beantworten.