Die Zuzugsordnung von 1704
Die Zuzugsordnung von 1704
Fast 200 Jahre nach dem Landlibell wurden die Schützen in der Zuzugsordnung Kaiser Leopolds I. vom 29. Mai 1704 besonders bedacht: Die zwölf in Tirol aufzubietenden Kompanien „Scharpff- und Scheibenschützen“ wären vor allem zur Landesverteidigung vorzusehen. Der Grund dafür dürfte mit einiger Sicherheit darin liegen, dass sich die eigentlich veraltet geglaubte Tiroler Landesverteidigung in den Wirrnissen des Erbfolgekrieges mit Frankreich und im Jahr 1703 hervorragend bewährt hatte. So konnte sie die mit Frankreich verbündeten Bayern aus dem Land werfen. 1714 wurde die Zahl der Schützenkompanien unter Kaiser Karl VI. von 12 auf 16 erhöht, womit diese schließlich etwa 2.000 Mann umfassten.[1]
Die Schützen der Schießstände hatten seit 1704 eine Sonderstellung inne: Sie brachten selbst ein Gewehr zum Einsatz und konnten zudem treffsicher schießen; sie wurden daher als eigene Einheiten in Kompanie- oder Regimentsstärke geführt und erhielten in der Zuzugsordnung von 1704 das Recht, ihre Offiziere selbst zu wählen, im Gegensatz zur Landmiliz.[2]
[1] Vgl. Rudolf Granichstaedten-Czerva, Die Tiroler und Vorarlberger Standschützen im Weltkrieg 1914/1918, in: Revue International d’Histoire Militaire (Österreichische Ausgabe), Wien 1960, S. 48. [Anm. d. Verf.: Der höchst renommierte Wiener Jurist Granichstaedten-Czerva war selbst Standschützenoffizier.] [2] Vgl. Standschützen, Archivglossar des Tiroler Landesarchivs, https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/landesarchiv/archivglossar/archivglossar-s/ [Stand: 4. August 2025].
Die neue Zuzugsordnung nahm die spätere Unterteilung der Landesverteidigung in drei Aufgebote voraus:
- Die reguläre Landmiliz mit ihrerseits drei Aufgeboten (8.393 Mann in vier Regimentern / 15.000 Mann / 20.000 Mann)
- Zwölf Kompanien Scheibenschützen bzw. Schießstandschützen
- Der Landsturm, der bei größter Not für das Land nach dem Landlibell aufzustellen war
Der Dienst bei den – privilegierten – Schützen galt als Ehrensache, während der Dienst in der Landmiliz eher unbeliebt war.[3]
[3] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum Innsbruck: Tiroler Standschützen, S. 32.
Schießstandsordnung von 1736
Foto: Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum, Bibliothek, FB 15309
Am 3. August 1736 wurde die erste „Ordnung für gesambte Schieß-Stände in Tyrol“ von Kaiser Karl VI. erlassen. Die „Scharpff- und Scheiben-Schützen“, die sich „bereits in ehe-vorigen Zeiten zur Beschützung des Vatterlandes löblichist erwisen“ hatten, hatten sich nun „in ordentliche Compagnien eintheilen zu lassen“, was „die Vorsichtigkeit erforderet hat“. Die vom Kaiser gestiftete „Schieß-Gaab“, also der Ehrenpreis für den besten Schützen, machte die beachtliche Summe von 1.477 Gulden aus. Der Landeshauptmann wurde als „Obristen-Schützen-Maister und Ober-Haupte gesambter Lands-Scharpff- und Scheiben-Schützen“ bestellt. Allerdings durfte durch das beliebte Schießstandswesen „das Land-Militiae Weesen nicht gehemmet“ werden. Offenbar versuchten viele Tiroler, sich durch „[E]inrollieren“ dem Militärdienst zu entziehen. Dies machte es somit notwendig, die Mitgliederzahlen der Schießstände zu reglementieren.
Jeder Schießstand hatte „gleich nach Martini zur neuen Schützen-Maister-Wahl fürzuschreitten“, der vom „Obrist-Schützen-Maister“ bestätigt werden musste – ein Brauch, der dann bis zum Einsatz im Ersten Weltkrieg durch die freie Wahl der Offiziere, Unteroffiziere und Chargen aufrechterhalten wurde. Die erste für das gesamte Land geltende „Schießstandsordnung“ regelte auf 26 Seiten die Aufgaben des Schützenmeisters und seiner weiteren Funktionäre, die Aufgaben und Pflichten von jedem „einverleibten Schütz“, die Organisation und Regeln der „Schießverpflichtungen“ und natürlich auch disziplinäre Bestimmungen, wenn etwa ein Schütze nur zur „Entfliehung der Land-Miliz sich [habe] einverleiben lassen“. [4]
Bei einer Erhebung der Wehrpflichtigen gemäß Zuzugsordnung im Jahr 1773 konnte die Grafschaft Tirol immerhin 6.500 Mann Landmiliz, 4.800 Mann Scharfschützen – jeweils vier Regimenter im ersten Aufgebot – und 67.000 landsturmfähige Männer aufbieten.[5]
[4] Vgl. Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum: Ordnung für gesambte Schieß-Stände in Tyrol, Innsprugg, den 3. Augusti 1736, Bibliothek, FB 15309. [5] Vgl. Standschützen, Archivglossar des Tiroler Landesarchivs, https://www.tirol.gv.at/kunst-kultur/landesarchiv/archivglossar/archivglossar-s/ [Stand: 4. August 2025].