Kriegsgefangenschaft
Kriegsgefangenschaft
Die genaue Zahl jener Soldaten der k.u.k. Armee, die in italienische Kriegsgefangenschaft gerieten, variiert beträchtlich. Die meistgenannte Zahl ist 360.000 Mann, wobei diese Soldaten zu einem großen Teil aufgrund der im letzten Kapitel erwähnten höchst merkwürdigen Umstände gefangengenommen wurden Von allen Anfang November 1918 noch bestehenden deutschsprachigen Standschützenformationen – insgesamt 46 Kompanien[1] – gelang nur 15 Kompanien der Rückmarsch in die Heimat. Naturgemäß waren dies die meisten Formationen, die im Abschnitt Ortler eingesetzt waren und die ihre Heimatorte oder die Grenze zu Nordtirol rasch erreichen konnten, bevor die ersten italienischen Truppen in Südtirol eintrafen, was bis Mitte November dauerte.
Dies betraf die nachstehenden Formationen:
- Auer
- Glurns
- Kitzbühel
- Kufstein
- Lana
- Meran
- Nauders-Ried
- Passeier
- Prad
- Rattenberg
- Schlanders
- Schwaz
- Stilfs
- Taufers
- Ulten
- Zillertal
Zusätzlich zum Einsatzraum Ortler befanden sich zum Kriegsende einige Formationen
auf „Retablierung“ („Erholung“) im Raum Lana, die ebenso einer Gefangennahme entgehen konnten.
Die Entlassung aus der Gefangenschaft war wiederum unterschiedlich. Während die Formation Sterzing im Mai 1919 nach Hause zurückkehrte, dauerte die Gefangenschaft der Formation Welsberg ein Jahr, wie jene der meisten Standschützen.
Die Welschtiroler Kompanien und Formationen waren im Oktober 1918 durchwegs „Arbeiter-Formationen ohne Gruppenverband“, deren Schicksal weitgehend unbekannt ist.
Das Bataillon Cavalese entging der Gefangennahme, viele Standschützen traten vor Kriegsende den Heimweg an. Die Schicksale des Bataillons/Kompanie Cles, der Kompanie Moena, der Kompanie Tione und des Bataillons Trient sind gleichfalls unbekannt. Von der Kompanie Strigno ist hingegen überliefert, dass viele Standschützen nach der Rückkehr in ihre Heimat festgenommen und als Kriegsgefangene in die Abruzzen gebracht wurden.[2]
Alle Vorarlberger Bataillone/Kompanien gerieten in Gefangenschaft, wobei die Anzahl an in der Gefangenschaft verstorbenen Standschützen der vormaligen Bataillone Bezau und Bregenz beträchtlich ist, wie im Kapitel über die Verluste der Standschützen angeführt wird.
Die Kompanie Bezau wurde beachtenswerterweise erst am 4. November 1918 gegen Abend auf dem Heimweg nach Vorarlberg bei Madonna di Campiglio gefangengenommen – zu diesem Zeitpunkt war der Waffenstillstand jedenfalls in Kraft!
[1] Vgl. dazu das Kapitel von Peter Tschernegg, Die Einsatzräume der Tiroler und Vorarlberger Standschützen Anm. d. Verf.: Diese Zahl entspricht ungefähr der Zahl an Standschützen-Bataillonen beim Ausrücken im Mai 1915. Die damaligen Bataillone hatten nur mehr die Stärke von Kompanien und wurden daher zu insgesamt 14 Standschützengruppen in Bataillonsstärke zusammengefasst. [2] Vgl. dazu Wolfgang Joly, Standschützen. [Anm. d. Verf.: Im Standardwerk über die Standschützen gibt es zu jeder Formation ein eigenes Kapitel.]
K.u.k. Kriegsgefangene in Albanien. Die Unterbringung der Kriegsgefangenen entsprach nicht den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung.
Foto: Bestand Peter Tschernegg/Dornbirn
Nach Berichten von Dornbirner Standschützen erreichten sie nach einem elftägigen Marsch Castenedolo bei Brescia, wo die nunmehrigen Kriegsgefangenen die erste Verpflegung seitens der Italiener erhielten. Bis zum Beginn des Jänners 1919 verblieben die Dornbirner in einem Lager, bereits zu Arbeiterkompanien zusammengestellt. Anfang Jänner wurden vor allem Angehörige der Kompanien Bezau und Dornbirn nach Ala und Verona verlegt, angeblich zum Eisenbahnbau, der aber nicht stattfand. Am 26. Jänner wurden die Standschützen mit weiteren Kompanien nach Albanien transportiert, wo sie dann tatsächlich beim Eisenbahnbau eingesetzt wurden. Durch das Klima in Albanien gab es gemäß den Erinnerungen der Standschützen viele Ausfälle durch Malaria. Die Heimkehr begann am 31. Oktober per Schiff von Valona nach Venedig, nach einem weiteren Aufenthalt ging es per Bahn nach Verona und von dort bis 16. November in die Heimat. Alle nicht für den Transport tauglichen Kriegsgefangenen wurden nach Cotrone in Kalabrien in ein Spital verlegt, wo daher eine Grabstelle für 123 k.u.k. Soldaten besteht. Jene Dornbirner Standschützen, die im Oktober 1916 auf der Costabella in Kriegsgefangenschaft geraten waren, blieben in Italien in der Provinz Alessandria und später in der Provinz Novara interniert, bis sie ebenfalls 1919 in die Heimat zurückkehren konnten. Von diesen 17 Mann verstarben zwei Standschützen in der Gefangenschaft.
Zeltlager in Albanien (Bezauer Standschützen); Aufnahme von Kaspar Hiller Bezau
Foto: Bestand Peter Tschernegg/Dornbirn
Den Bregenzer Standschützen erging es nicht viel besser. Alle 4 Bregenzer Kompanien gerieten in Madonna di Campiglio in Kriegsgefangenschaft. Ein Teil des Bataillons kam nach Albanien, ein Teil verblieb in Italien. Nach der Gefangennahme wurden die Standschützen vorerst in Castenedolo interniert. Am 19. November mussten die Männer nach Brescia marschieren, wo sie mit der Bahn nach Rom ins Fort Piotrolata transportiert wurden. Am 25. November wurden die Standschützen in Arbeiterkompanien eingeteilt, wobei ein Teil des Bataillons auf einen Gutshof mit dem Namen Casetta Mattei verbracht wurde. Auch bei den Bregenzer Standschützen gab es mehrere Krankheits- und Todesfälle durch Malaria. Auf dem Friedhof in Cotrone dürfte sich noch heute die ehemalige Grabstätte mit einer Steinplatte mit den Namen der Verstorbenen befinden, die sterblichen Überreste wurden während der Mussolini-Ära exhumiert und in einer der zahlreichen faschistischen Gedächtnisstätten in Norditalien beerdigt. Der Arbeitseinsatz in Italien hatte am 6. September 1919 ein Ende, als die Bregenzer Standschützen zurück in die Heimat verfrachtet wurden.
Kriegsgefangene Offiziere vor der Villa Napoleone auf Elba (1919). Von links nach rechts: Hauptmann Johann Hatzl (Standschützenbataillon Innsbruck I), Hauptmann Johann Josef Längle (Standschützenbataillon Rankweil), Oberleutnant Thomas Zangerle (Einheit unbekannt).
Foto: Bestand Peter Tschernegg/Dornbirn
Die Kompanie Feldkirch-Rankweil, vermutlich auch Bludenz, die nun der Standschützengruppe II angehörten, befanden sich am 4. November noch im Val di Sole und wurden von den Italienern beim Rückzug überholt. Diese Kompanien wurden in Fußmärschen über den Tonalepass – den sie noch Monate davor verbissen und erfolgreich verteidigt hatten – nach Edolo und von dort aus nach Castenedolo verbracht.[3]
Dieser von den Standschützen überlieferte Weg in die Gefangenschaft stellt einen beträchtlichen Umweg dar. Der wesentlich weitere Weg zurück über den Tonale-Pass dürfte vor allem als Demütigung der Standschützen zu verstehen sein.
[3] Vgl. Peter Tschernegg/Sigi Schwärzler,Vorarlbergs Standschützen im 1. Weltkrieg, S. 267–287.
Kriegsgefangenen-Zeltlager in Italien (vermutlich Castenedolo)
Foto: Bestand Peter Tschernegg/Dornbirn
In diesem Zusammenhang sei auf den damaligen Stand des „Humanitären Völkerrechts“, die „Haager Landkriegsordnung“ aus dem Jahr 1907 und deren Richtlinien für die Behandlung von Kriegsgefangenen verwiesen: Nach deren Artikel 20 waren Kriegsgefangene nach dem „Friedensschluss“ zu entlassen. Italien hatte die Haager Landkriegsordnung unterzeichnet. Daher besteht die rechtliche Diskrepanz wahrscheinlich in der Auslegung eines „Friedensschlusses“ (der im Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye am 10. September 1919 erfolgte) und des „Waffenstillstandes“ (am 4. November 1918 um 15:00 Uhr). Allerdings ließ sich Italien mit der Freilassung der Tiroler und Vorarlberger Kriegsgefangenen bis Mitte November 1919 auch nach dem Frieden von Saint-Germain noch immer beträchtlich Zeit! Dabei sei an einen nicht unwesentlichen Punkt des Friedensdiktates vom November 1918 erinnert. Im Punkt 7 der Waffenstillstandsbedingungen wird die Behandlung der Kriegsgefangenen klar angesprochen: „7. Sofortige Heimsendung ohne Gegenseitigkeit aller Kriegsgefangenen und internierten Untertanen der Alliierten.“[4]
Dieser Punkt des „Friedensdiktates“ widerspricht durch die Bestimmung „ohne Gegenseitigkeit“ klar den Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung.
[4] Waffenstillstand Villa Giusti, AOK Op. Geh. Nr. 2091, Kt. 476, ÖStA/KA.