Vorbeugung und Behandlung von Infektionskrankheiten
Vorbeugung und Behandlung von Infektionskrankheiten
Wie bereits angesprochen, galten Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten als eine der Hauptaufgaben der Sanitätsversorgung im Ersten Weltkrieg, lehrten doch die Erfahrungen der Kriegsgeschichte, dass Verluste infolge von Krankheiten und Epidemien oft größer waren als durch Gefechte. Neu war nun, so große Menschenmassen auf einem meist eng begrenzten Raum gesund und einsatzfähig zu halten. Bereits im 19. Jahrhundert war eine Vielzahl von Vorschriften erlassen worden, wie Unterkünfte und Stallungen zu reinigen sowie Abfälle zu entsorgen waren. Besonderes Augenmerk wurde seitens der Behörden auf die Hygiene in den Küchenbereichen gelegt. Köche und Küchenpersonal wurden regelmäßig auf ihren Gesundheitszustand hin überprüft und auf die Einhaltung aller Reinlichkeitsregeln strengstens überwacht. Die reine und unverdorbene Beschaffenheit aller Nahrungsmittel war oberstes Gebot. Nahrungsmittel, die Gefahr liefen, mit infizierten Händen, Geräten, Insekten oder Staub in Berührung zu kommen, durften nur in frisch gekochtem Zustand verzehrt werden. Rohes oder halbrohes Fleisch sowie rohe Milch waren gänzlich verboten. Der Konsum von Gemüse, Salat und Obst war in Epidemiezeiten oder in Gegenden, in denen Typhus grassierte, nur in gekochtem Zustand erlaubt.
In der Nähe von Trinkwasserbrunnen durften Äcker und Weiden nicht gedüngt werden, Senkgruben waren mindestens 20 Meter entfernt zu errichten und sollten ausgemauert oder betoniert sein. Oberflächenwasser aus Bächen, Teichen, Flüssen und Seen durfte ausschließlich nach erfolgter Filtration oder nach dem Abkochen getrunken werden. In Vorträgen wurden speziell Offiziere in der Seuchenprävention geschult, um hier die Sanitätsmannschaften zu unterstützen. Sie sollten insbesondere auf ihre Untergebenen einwirken, durch entsprechendes Verhalten mitzuhelfen, die Verbreitung von Infektionskrankheiten zu vermeiden. Wichtige Kriterien waren dabei die eigene Körperhygiene sowie die Sauberkeit der Bekleidung und des Bettzeugs. Jeder Soldat durfte ausschließlich sein eigenes Ess- und Trinkgeschirr benutzen. Trunkenheit und sexuelle Ausschweifungen setzten die allgemeine Widerstandskraft herab und waren daher zu unterlassen.[1]
[1] Vgl. Vorschrift über die Verhütung und Bekämpfung der Infektionskrankheiten im k.u.k. Heer. Wien 1911, S. 1 ff.
Verwundetennest
Foto: Kaiserjägerarchiv Innsbruck
Gerade die Prostitution trug jedoch immer wieder zur Verbreitung epidemischer Erkrankungen bei. Daher sandte die Statthalterei am 13. September 1915 ein Rundschreiben an die Bezirkshauptmannschaften von Deutschtirol sowie an die Stadtmagistrate Innsbruck und Bozen, in dem besonders auf diese Problematik hingewiesen wurde: „Laut Mitteilung des k.u.k. Landesverteidigungskommandos in Tirol wurde in jüngster Zeit eine bedeutende Vermehrung der venerischen Erkrankungen von Militärpersonen in Deutschtirol wahrgenommen. Da dieses Übel hauptsächlich auf das Überhandnehmen der geheimen Prostitution zurückzuführen ist, wird die k.k. Bezirkshauptmannschaft/das Stadtmagistrat/[…] angewiesen, die schärfste Überwachung der Prostitution eintreten zu lassen, und gegen venerisch erkrankt befundene Prostituierte, die trotz Kenntnis ihrer ansteckenden Krankheit den Verkehr mit Männern fortsetzen, die gerichtliche Strafanzeige zu erstatten […]“.[2]
Das k.u.k. Kommando der Südwestfront verbot zudem offiziell die Behandlung geschlechtskranker Militärpersonen durch Zivilärzte.[3] So erhoffte man sich eine Registrierung durch die Militärärzte, die helfen sollte, die Ausbreitung von Infektionskrankheiten durch Prostitution einzudämmen. Allerdings gab es ein kleines Hintertürchen.
In Salzburg nämlich wurde die Behandlung geschlechtskranker Soldaten durch die Krankenkasse unterstützt. Zusätzlich standen unter anderem in Salzburg, Hallein, St. Johann, Tamsweg und Zell Fürsorgestellen für die unentgeltliche Behandlung geschlechtskranker Soldaten zur Verfügung.[4]
Auch für den Postverkehr gab es bezüglich der Verbreitung von Epidemiekrankheiten strenge Vorschriften: „Hinsichtlich des Brief- und Postverkehres aus den Sanitätsanstalten und den Kriegsgefangenenlagern hat das k.u.k. Kriegsministerium eine Instruktion erlassen, auf Grund welcher nur unverdächtige beziehungsweise einer entsprechenden Desinfektion unterzogenen Gegenstände zur Beförderung zugelassen werden.“[5]
Diese Vorschrift wurde Ende des Jahres 1915 noch durch folgende Regelung ergänzt: „Derartige zur Verwahrung bestimmte – namentlich aus Sanitätsanstalten stammende – Sendungen sind im allgemeinen vor ihrer Absendung einer entsprechenden Desinfektion zu unterziehen und sodann mit dem Vermerk „Desinfiziert“ zu versehen […].“[6]
[2] Stadtarchiv Innsbruck, Sanität Gr. X 1915/2, 13. September 1915. [3] Vgl. Stadtarchiv Innsbruck, Sanität Gr. X 1915/1, 25. Dezember 1915. [4] Vgl. ÖStA, KA, NFA Kdo d. SW-Front I 1916, K 484 Rub. 14-76. [5] Stadtarchiv Innsbruck, Sanität Gr. X 1915/2, 25. Mai 1915. [6] Stadtarchiv Innsbruck, Sanität Gr. X 1915/2, 23. Dezember 1915.
Sollten dennoch Infektionskrankheiten ausbrechen, waren unverzüglich folgende Maßnahmen durchzuführen:
- Stellung der Diagnose
- Isolierung der Kranken und aller möglicherweise infizierten Personen
- Desinfektion aller Gegenstände, mit denen der Erkrankte in Berührung kam
- Beobachtung der Personen, die mit dem Kranken in Berührung kamen (eventuelle Isolierung)
- Meldung der anzeigepflichtigen Erkrankungen an die vorgesetzten Kommanden sowie an die Zivilbehörde[7]
[7] Vgl. Vorschrift über die Verhütung und Bekämpfung der Infektionskrankheiten, S. 1 ff.
Bei der Isolierung von erkrankten Personen war darauf zu achten, dass sogar all jene Soldaten unter Quarantäne gestellt wurden, bei denen auch nur der geringste Verdacht auf eine Infektionskrankheit bestand. Die Absonderung musste noch vor der exakten Diagnose erfolgen, wobei tatsächlich Erkrankte und nur möglicherweise Infizierte getrennt untergebracht wurden. Unbedingt zu isolieren und als meldepflichtig galten im Ersten Weltkrieg alle Krankheitsfälle von Keuchhusten, Lungentuberkulose, Blattern, Feuchtblattern, Scharlach, Masern, Fleckfieber, Diphtherie, Ruhr, Typhus, Paratyphus, Cholera, Milzbrand, Rotz, Tollwut, Rückfallfieber, Gelbes Fieber oder Weil’sche Krankheit, Pest, Trachom, Augentripper, Rotlauf, Epidemische Genickstarre und Mumps sowie ab 1917 die Koch-Weeks-Konjunktivitis, eine ansteckende Bindehautentzündung.[8]
Bereits ab Kriegsbeginn fasste das Armeeoberkommando die an Trachom leidenden Soldaten in eigenen, sogenannten Trachombataillonen zusammen, da damals noch keine Medikamente gegen die Erkrankung existierten und die Soldaten ihre Symptome nur mit Augenspülungen lindern konnten. Die Soldaten dieser „T-Baone“ wurden vorwiegend im Hochgebirge eingesetzt, da dort die Staubbelastung geringer war und die Augen nicht zusätzlich gereizt wurden.
[8] Vgl. ÖStA, KA, NFA Kdo d. SW-Front II 1917, K 627 Rub. 14-14/11.
Lavarone, Costa Alta: Hilfsplatz III
Foto: Kaiserjägerarchiv Innsbruck
Sie waren mit einem roten „T“ an der Kappe, am linken Blusen- und am linken Mantelärmel gekennzeichnet und durften mit gesunden Soldaten nicht in Kontakt kommen und auch deren Unterkünfte nicht betreten. Da diese ägyptische Augenentzündung auch durch kontaminiertes Papier übertragen werden konnte, war man bei der Weitergabe von Dokumenten und Briefen ebenfalls besonders vorsichtig. Letztendlich gab es sechs Heeres- und zwei ungarische Landsturm-Trachombataillone sowie eine Trachom-Baukompanie. Ein ähnliches Vorgehen erfolgte bei Malariakranken.[9]
Die rigorosen Maßnahmen zur Bekämpfung von Epidemien hatten auch positive Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung. Da nämlich die Schlagkraft der Truppe durch das Ausbrechen von Infektionskrankheiten in unberechenbare Weise beeinträchtigt werden konnte, war eine wesentliche prophylaktische Maßnahme das Einholen von Erkundigungen über den Gesundheitszustand der Zivilbevölkerung in jenen Landstrichen, die die Truppen durchzogen oder wo sie stationiert wurden. Deshalb übernahmen Militärärzte in Notfällen auch die Behandlung von an Epidemien erkrankten Zivilpersonen. Um jederzeit rasch agieren zu können, wurden daher bakteriologische und chemische Untersuchungsbehelfe bei den Truppen mitgeführt. So konnten mobile chemische und bakteriologische Feldlaboratorien, Desinfektionsanstalten und Entlausungsanstalten auch unmittelbar im Frontbereich errichtet und eingesetzt werden.
[9] Vgl. Bossi Fedrigotti, Anton: Kaiserjäger Ruhm und Ende. Graz, Stuttgart 1977, S. 348 ff. – ÖStA, KA, NFA Kdo d. SW-Front I 1916, K 484 Rub. 14–61.
Rotes-Kreuz-Schwestern Südfront
Foto: Kaiserjägerarchiv Innsbruck
Eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Seuchen waren Impfungen, über deren Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit die „Salubritätskommission“, zu deren Aufgaben die Epidemiebekämpfung gehörte, zu entscheiden hatte. Gerade aber in diesem Bereich handelten die zuständigen Behörden oft zögerlich und sogar unverantwortlich. Einerseits wurden Impfungen verweigert, aus Angst, dass Impfreaktionen die Kampfkraft der Truppe schwächen.
Andererseits, so argumentierte man, bedurfte es zum Beispiel bei der Immunisierung gegen Cholera einer zweiten Impfung innerhalb von sechs bis acht Tagen. Soldaten, die bald nach der ersten Impfung in den Kampfeinsatz geschickt wurden, hatten somit keine Möglichkeit, eine vollständige Immunisierung zu erhalten, und daher wurde die Impfung zunächst infrage gestellt. Da aber die herkömmlichen Desinfektionsmaßnahmen gegen Cholera versagten und es vor allem an Ätzkalk fehlte, griffen Regimentsärzte des Armeeoberkommandos schließlich ein und die Impfungen wurden durchgesetzt.[10] Auch die Impfungen gegen Typhus waren bei den Kommanden ziemlich unbeliebt, da bis zu 23 % der Soldaten Nebenwirkungen zeigten und das Durchimpfen daher auf die operativen Planungen und Kriegseinsätze abgestimmt werden musste. Letzten Endes erkannte man aber auch hier, dass es weit besser war, eine geimpfte Truppe einzusetzen, als erst dann zu immunisieren, wenn die Krankheit ausgebrochen und verbreitet war. Die prophylaktische Tetanus-Schutzimpfung hingegen wurde aus wirtschaftlichen Gründen zunächst sogar verboten, weil eine derartige Impfung, die nur einen ungefähr 14 Tage dauernden Schutz verleiht, als Verschwendung des Serums gewertet wurde.[11] Gerade die Tetanusimpfung sollte die Soldaten aber nicht nur vor dem Wundstarrkrampf infolge einer Verwundung im Kampf schützen, sondern auch bei Verletzungen, die sie sich beim Kavernen- und Stellungsbau zuzogen. Letztlich wurde das Verabreichen der Tetanusinjektion zur obligatorischen Maßnahme, die ausnahmslos jeder verwundete Soldat auf dem Hilfsplatz erhielt.
[10] Vgl. Bardolff, Carl Freiherr von: Soldat im alten Österreich. Erinnerungen aus meinem Leben. Leipzig 1934, S. 215. [11] Vgl. Stadtarchiv Innsbruck, Sanität Gr. X 1915/1, 16.Oktober 1915.