Der Führererlass zur Aufstellung des Deutschen Volkssturms
Der Führererlass zur Aufstellung des Deutschen Volkssturms
Federführend bei der Planung des Volkssturms – man wollte erst unter Bezugnahme auf 1813 die Bezeichnung Landsturm verwenden, dann Volkswehr – war der Leiter der Partei-Kanzlei, Reichsleiter Martin Bormann. Er war engster Vertrauter Adolf Hitlers. Es ist interessant, dass man das letzte Aufgebot, das ja militärische Leistungen erbringen sollte, nicht in die Hände der Wehrmacht legte, sondern es zu einer Sache der NSDAP machte. Weltanschaulich fest auf der damals als richtig empfundenen Seite zu stehen, war wichtiger, als profunde militärische Kenntnisse zu haben. Dazu kam wahrscheinlich noch, dass nach dem 20. Juli 1944 das Vertrauen der obersten Führung in die Wehrmacht gelitten hatte, da Stauffenberg und seine Mitverschwörer aus ihr kamen. Der „Erlass über die Bildung des Deutschen Volkssturms“ wurde von Hitler erst am 26. September unterzeichnet, war aber auf den 25. September 1944 datiert. Nach einer Präambel, in der die Schuld an der derzeitigen Lage auf „das Versagen aller unserer europäischen Verbündeten“ und den „Vernichtungswillen der Feinde“ zurückgeführt wird, wurde befohlen, dass:
- in allen Gauen aus allen waffenfähigen Männern von 16 bis 60 Jahren der Deutsche Volkssturm zu bilden ist;
- die Aufstellung und Führung des Volkssturms die Gauleiter übernehmen, die sich hierbei der fähigsten Organisationen und Führer der bewährten Einrichtungen der Partei, SA, SS, des NSKK und der HJ bedienen;
- für den Inspekteur der Schießausbildung der Stabschef der SA Schepmann ernannt wurde und der Korpsführer des NSKK Kraus zum Inspekteur der motortechnischen Ausbildung des Volkssturms;
- der Reichsführer SS (Anmerkung: Himmler) als Befehlshaber des Ersatzheeres verantwortlich für die militärische Organisation, die Ausbildung, Bewaffnung und Ausrüstung des Deutschen Volkssturms ist.
Die deutsche Öffentlichkeit erfuhr von diesem Erlass damals noch nichts. Dieser wurde am 27. September 1944 neben den ersten Ausführungsbestimmungen und einem von Bormann verfassten Begleitschreiben an alle Gauleiter übermittelt.[2]
Im Begleitschreiben führte Bormann aus: „Meine Kameraden! Mit dem Aufruf zur Organisierung des Volkssturms übertrug der Führer uns eine Aufgabe von historischer Bedeutung. Erneut zeigt der Führer, welch grenzenloses Vertrauen er in seine Gauleiter setzt. Dieses erneuten Vertrauensbeweises wollen wir uns würdig zeigen.“
Danach folgten einige Durchhalteparolen. Bormann schloss wie folgt: „Wenn wir die uns jetzt gestellte größte und höchste Aufgabe meistern, erzwingen wir damit den Sieg.“
Gauleiter Hofer dürfte dieses Fernschreiben als Glücksfall betrachtet haben, brachte es ihn doch der Schaffung einer bewaffneten Hausmacht über seinen bisher bestehenden Standschützenverband hinaus näher. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bereits am 23. August 1944 der Wehrmachtführungsstab eine Anfrage an Hofer übersandt hatte, „in welcher Weise die Standschützen-Organisation mit schweren Waffen ausgerüstet werden könne“.[3]
Was Hofer geantwortet hat, ist leider nicht bekannt. Interessant ist nur, dass Hofers Schützen im Standschützenverband plötzlich in das Interesse der Wehrmacht gerückt waren. Wohlgemerkt: Damals waren noch die im Standschützenverband organisierten Schützen gemeint und nicht die „militanten Standschützen“ als Tirol-Vorarlberger Ausprägung des Deutschen Volkssturms, an deren Schaffung sich Hofer nun erst machte. Er wollte den bereits gut eingeführten Begriff „Standschützen“ auch im Volkssturm weiterverwenden. Da im Führererlass und in den Ausführungsbestimmungen keine Möglichkeit für eine gaueigene Bezeichnung vorgesehen war, wandte sich Hofer an die Partei-Kanzlei, die sich in der Wilhelmstraße 63 in Berlin befand.
[1] Hier nur auszugsweise Wiedergabe des Erlasses über die Bildung des Deutschen Volkssturms, der vollständig abgedruckt ist in: Kissel, Hans: Der Deutsche Volkssturm 1944/45 – Eine territoriale Miliz im Rahmen der Landesverteidigung, Beiheft 16/17 der Wehrwissenschaftlichen Rundschau, Frankfurt / M. 1962, S. 97. [2] Am 27.09.1944 um 00:15 Uhr beauftragte Bormann den Leiter des Stabes für Volkssturm-Angelegenheiten Friedrichs, den Führererlass nebst dem Begleitschreiben Bormanns und den ersten Ausführungsbestimmungen per Fernschreiben an alle Gauleiter zu senden und danach auch als Brief zu übermitteln. BArch (Bundesarchiv Berlin), NS 6/313, fol. 185 und 186. [3] E. Schramm, Percy (Hrsg.): Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht 1944–1945, Bd. IV, Teilband I, München 1982, S. 593.
In der Literatur wird gelegentlich davon gesprochen, dass Bormann den in einem Brief übermittelten Wunsch Hofers ablehnte, in seinem Machtbereich statt dem Namen „Volkssturm“ die Bezeichnung „Standschützen“ bzw. „Standschützenbataillon“ zu führen –Hofer habe diese jedoch quasi freihändig und folgenlos eingeführt.[4] Der Aktenbestand im Bundesarchiv zeigt jedoch folgenden Sachverhalt: Am 28. September hielt ein sehr hochrangiger Funktionär der Partei-Kanzlei, sein Name war Dr. (Gerhard) Klopfer, in einem Fernschreiben an Reichsleiter Martin Bormann fest:
„Gauleiter Hofer teilte mir fernmündlich mit, er habe die Bitte, für den im Gau Tirol-Vorarlberg aufzustellenden Volkssturm die dort bereits eingeführte Bezeichnung ,Standschützenbataillon‘ fortführen zu dürfen. In seinem Gau stünden unter dieser Bezeichnung schon 17.000 Mann unter Waffen.“[5]
Weiters hielt er fest, dass Hofer dankbar wäre, wenn nicht die schon angefertigten Armbinden (gemeint sind möglicherweise die Stoffrauten am linken Ärmel als Erkennungszeichen der Standschützen) neu angefertigt werden müssten. Eventuell könnte man – so meinte der Gauleiter – noch die Bezeichnung „Volkssturm“ ergänzend anbringen. Dr. Klopfer schloss das Fernschreiben mit dem Hinweis, dass Hofer sehr dankbar wäre, wenn ihm recht bald eine zustimmende Entscheidung übermittelt würde.[6] Bormann dürfte diese Anfrage sodann an den Reichsführer SS Heinrich Himmler, den Befehlshaber des Ersatzheeres, gesandt haben, von dessen Stabsführer in Volkssturm-Angelegenheiten, SS Obergruppenführer und General der Waffen-SS Gottlob Berger, am 30. September die Antwort kam, die der Leiter der Abteilung Volkssturm in der Partei-Kanzlei (Hans) Bofinger in einem Vermerk an den Oberbefehlsleiter (Helmuth) Friedrichs, Bormanns Leiter des Stabes für Volkssturm-Angelegenheiten, festhielt:
„Parteigenosse Berger lehnt die Beibehaltung des Begriffes Standschützenbataillon für den Gau Tirol-Vorarlberg ab. Er ist der Meinung, dass dies keine Frage mehr sei, nachdem der Führer die Bezeichnung Volkssturm für alle Gaue des Reiches befohlen hat. Eine Überleitung der bisher geleisteten Arbeit des Gauleiters Hofer in die Formen und in die Bezeichnungen des Deutschen Volkssturms könne nach der Verhandlung in Form eines Aufrufs erfolgen.“[7]
Bofinger schließt seinen Vermerk mit der Frage: „Soll eine Reichsleiter-Vorlage ausgearbeitet werden, oder was ist zu veranlassen?“[8]
Am 2. Oktober sandte Friedrichs ein Fernschreiben an Bormann, in dem er zunächst schreibt: „Ich bin der Auffassung, dass auch der Begriff ,Standschützenverband‘ in den [sic!] übergeordneten Volkssturm aufgehen müsste.“
Er schreibt jedoch weiter, dass „nach dem Schlussabsatz des Anordnungsentwurfes“, den er verfasst hatte und mitschickte, „den Angehörigen des Volkssturms in Tirol die Bezeichnung ,Standschütze‘ zugebilligt werden könnte“, denn der letzte Satz dieses Schlussabsatzes lautete:
„Es muss der besonderen Entscheidung des Führer [sic!] vorbehalten bleiben, den Volkssturmsoldaten eines besonders bewährten Gaues eine Traditionsbezeichnung als Auszeichnung zu verleihen.“[9]
[4] So W. Seidler, Franz: Deutscher Volkssturm, München, Berlin, 1991, S. 113, der dies als Erster aufgebracht haben dürfte. Von von Hartungen, Die Tiroler und Vorarlberger Standschützen, S. 95 und Wedekind, Nationalsozialistische Besatzungs- und Annexionspolitik, S. 295 wurde dies später übernommen. [5] Fernschreiben Dr. Klopfer an Reichsleiter Bormann vom 28.09.1944, BArch, NS 6/313, fol. 23. [6] Fernschreiben Dr. Klopfer an Reichsleiter Bormann vom 28.09.1944, BArch, NS 6/313, fol. 23. [7] Vermerk von Abteilungsleiter Bofinger an Oberbefehlsleiter Friedrichs vom 30.09.1944, BArch, NS 6/313, fol. 24. [8] Vermerk von Abteilungsleiter Bofinger an Oberbefehlsleiter Friedrichs vom 30.09. 1944, BArch, NS 6/313, fol. 24. [9] Fernschreiben Friedrichs an Bormann vom 02.10.1944, BArch, NS 6/313, fol. 64.
Einige Gaue hatten um eine gaueigene Bezeichnung angesucht. Der Gau Essen wollte beispielsweise den Namen „Gausturm Ruhr“ verwenden. Bormann nahm Friedrichs’ Vorschlag auf und sprach mit Hitler, zu dem er als eine von wenigen Personen ständigen Zugang hatte. Möglicherweise war ein Ansporn Bormanns in dieser Sache auch, seinem Widersacher Berger, der bei den Standschützen „Nein“ gesagt hatte, eins auszuwischen. Einige Male hatte er sich bei Himmler über den offensichtlich sehr dynamischen Berger beschwert, dass dieser ihn in die Schranken weise. Berger möge bei seinem Leisten bleiben und solle nicht in das Aufgabengebiet Bormanns hineinarbeiten.[10]
Am 4. Oktober 1944 um 23:10 Uhr sandte Bormann sodann ein Fernschreiben an Friedrichs mit einigen von diesem abschließend zu bearbeitenden Sachverhalten. Darin folgender Absatz:
„Wegen der Landsmannschaftlichen Bezeichnungen fragte ich den Führer. Er entschied, lediglich die Tiroler Landesschützen sollten das Recht haben, in der von Gauleiter Hofer erbetenen Weise ihren Namen fortzuführen.“[11]
Der von Hofer erbetene Name für den Volkssturm war „Standschütze“ bzw. „Standschützenbataillon“. Für Hofer war nun ganz offiziell der Weg frei. Leider ist das Fernschreiben an Hofer, das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am 5. Oktober an ihn hinausging, nicht mehr erhalten. Ein Beweggrund Hitlers, ausschließlich dem Gau Tirol-Vorarlberg eine Abweichung vom sonst reichsweit verbindlichen Namen „Volkssturm“ zuzugestehen, mag auch darin begründet sein, dass Franz Hofer bei Hitler sehr gut angeschrieben war. Dies ging zurück auf das Jahr 1933, als Ende August Hofer in einer aufsehenerregenden Aktion die Flucht aus dem Innsbrucker Gefangenenhaus gelungen war. Beim Durchbrechen einer Straßensperre in Matrei am Brenner wurde er angeschossen. Die Flucht über den Brenner gelang ihm trotzdem. Er ließ sich dann von Bozen zum Reichsparteitag nach Nürnberg bringen, wo er am 3. September 1933 neben Hitler auftrat und von der Bahre aus eine flammende Rede hielt.[12]
[10] Vollends eskalierte das Verhältnis Bormann–Berger gegen Ende Oktober 1944 und konnte nur nach einer mehrstündigen Unterredung zwischen Friedrichs und Berger am 26.10. einigermaßen geglättet werden (BArch, NS 6/314, fol. 62 sowie 85 und 86). Auch einige Gauleiter hatten sich bei Bormann über Berger beschwert, so jene von Oberschlesien und Sudetenland, die entgegen der vereinbarten Vorgangsweise direkt von Berger erhaltene Anweisungen nicht hinnehmen wollten (BArch, NS 6/314 fol. 161). [11] Fernschreiben Bormann an Friedrichs vom 04.10.1944, BArch, NS 6/313, fol. 195. [12] Prantner: Franz Hofer, S. 35 f. und Scheitnagl: Gauleiter Franz Hofer, S. 22.