Die Operationszone Alpenvorland
Die Operationszone Alpenvorland
Nach der italienischen Kapitulation am 8. September 1943 kam es zu einer raschen Besetzung Nord- und Mittelitaliens durch die deutsche Wehrmacht, da man mit einem Abfall Italiens gerechnet hatte und den Beteuerungen des Nachfolgers Mussolinis, Marschall Badoglio, an der Seite Deutschlands zu bleiben, keinen Glauben schenkte. Am 9. September wurde die „Operationszone Alpenvorland“ geschaffen, die die Provinz Bozen und die benachbarten Provinzen Trient und Belluno umfasste. Als Oberster Kommissar dieser Operationszone wurde Franz Hofer von Hitler ernannt. Formal gehörte dieses Gebiet zur „Repubblica Sociale Italiana“, die als faschistischer Marionettenstaat an der Seite Deutschlands bestand. Regierungssitz war zunächst Salò am Gardasee und danach Mailand. Staatschef war Benito Mussolini.
Hofer hoffte, in seiner neuen Funktion die Provinz Bozen (Südtirol) über kurz oder lang mit Nordtirol zu vereinigen – Adolf Hitler soll ihn am 9. September 1943 mit seiner Bestellung zum Obersten Kommissar beauftragt haben, die Verwaltung in diesen Gebieten so aufzubauen, dass eine spätere Vereinigung mit dem Deutschen Reich jederzeit möglich wäre.[1] Hofer verfolgte nun nachdrücklich eine völkerrechtlich eindeutige Festschreibung der Verhältnisse zugunsten des Deutschen Reiches. Als Zeichen dafür wertete Parteli, dass er die drei kommissarischen Präfekten der Provinzen Bozen (Hofers Namensvetter Peter Hofer), Trient (Dr. Adolfo de Bertolini) und Belluno (Dr. Italo Foschi) bei Mussolinis Regierung in Salò nicht akkreditieren ließ.[2]
[1] Telegramm Hitler an Hofer vom 09.09.1943, zitiert nach Widmoser, Südtirol, S. 238; siehe Fußnote in: Wedekind, Michael: Nationalsozialistische Besatzungs- und Annexionspolitik in Norditalien 1943 bis 1945, Militärgeschichtliche Studien, Bd. 38, München 2003. [2] Parteli, Othmar: Geschichte des Landes Tirol, Bd. 4/I, Bozen, Innsbruck, Wien, 1988, S. 293.
Im Verordnungsblatt Nr. 1 des Obersten Kommissars für die Operationszone Alpenvorland vom 27. September 1943 gab Franz Hofer seine Verordnung vom 20. September über die Abgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der Präfekten der Provinzen Bozen, Trient und Belluno bekannt: „Um die einheitliche Abwicklung der politischen, völkischen und wirtschaftlichen Fragen zu sichern“, wurden folgende Gebiete der Zuständigkeit des Präfekten der Provinz Bozen unterstellt:
aus der Provinz Trient: der Gerichtsbezirk Neumarkt, die Gemeinde Truden und die Fraktionen Altrei, Unsere Frau im Walde, Malgasott und St. Felix, Laurein und Proveis
aus der Provinz Belluno: Cortina d’Ampezzo und Livinallongo (Buchenstein) mit Colle
Santa Lucia (Verseil)
Im gleichen Verordnungsblatt wurde seine Verordnung bekannt gegeben, dass amtliche Bekanntmachungen in deutscher und italienischer Sprache zu erfolgen hätten. Auch das besagte Verordnungsblatt war zweisprachig. Darüber hinaus konnte jedes Vorbringen bei allen Behörden in deutscher und italienischer Sprache erfolgen, so eine Verordnung Hofers vom 15. September 1943. In der Provinz Bozen erschien ab September 1943 das „Bozner Tagblatt“ als einzig zugelassene Zeitung.[3]
[3] Verordnungsblatt Nr. 1 des Obersten Kommissars für die Operationszone Alpenvorland vom 27. September 1943. Südtiroler Landesarchiv/Handapparat (SLA).